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Autor Thema: wie ist das bei nicht erbrachte leistungen unter DVB-T2 und 100 % Gebüren...?  (Gelesen 816 mal)

F
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moin moin,

habe eine Frage ich weiss nicht ob das andere auch schon bemerkt haben aber bei mir unter dem neuen DVB-T2 funktioniert TV-HD einwandfrei jedoch funktioniert keines der Radio Sendungen..
ist das bei euch auch so?

Ich vermute das das auch nicht so einfach frei geschaltet werden kann wegen den Rechten auf Musik usw. die wollen ja da nicht wieder neues MP3 Sammler unterstützen.

Aber das wäre doch ein Ansatz  wenn man sagt ich habe DVB-T2 und es funktioniert kein Rundfunk damit dann zahle ich auch nicht die volle Gebühr... ist erst ab 04/2017 aber wäre doch möglich so zu argumentieren?

wie kann das sein wenn ich volle Leistung zahlen "MUSS" aber bekomme kein Hörfunk oder wie seht ihr das?

Vielleicht ist das auch nur beim mir so das mein Stick damit nicht klar kommt. aber habe schon zwei verschiedene Software ausprobiert kein Radio auf DVB-T2
und was auch Hirnrissig ist da steht noch es muss Internet Verbindung haben...
wenn ich doch Internet hab dann brauch ich doch nicht noch  DVB-T2 um Radio zu hören.


Wie seht ihr das?


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
DVB-T2 HD ist der Nachfolger des Antennenfernsehens DVB-T. Fernsehen, das ist etwas anderes als Hörfunk, oft auch als Rundfunk bezeichnet, wobei Rundfunk gleichzeitig der Oberbegriff ist für Fernsehen und Hörfunk ist. Wenn du also über DVB-T2 nur Fernsehsender empfangen kannst, dann hat das seine Richtigkeit, denn etwas anderes wird darüber nicht übertragen. Schon über den Vorgänger DVB-T wurden übrigens keine Hörfunksendungen übertragen, obwohl das technisch natürlich möglich ist. Man will offenbar unbedingt zwei Systeme, DVB-T bzw. nun DVB-T2 und DAB/DAB+. Warum hast du das seinerzeit, also bei der Umstellung auf DVB-T, nicht zum Anlass genommen dich darüber zu beklagen?

Natürlich steht es dir frei dich gegen die Tatsache zu wenden, dass über DVB-T2 nun auch kein Hörfunk übertragen wird. Du wirst damit wohl auf die Nase fallen, so wie die, die etwa bemängeln, dass aus der Wasserleitung der Stadtwerke kein Bier kommt. 8) 

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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