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Autor Thema: Ist der BS die "gemeinsame Stelle"? Ein etwas anderer Klärungsversuch  (Gelesen 6105 mal)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Laut der VwV BE als PDF (500kB) von "fragdenstaat.de" (diese ist auch seit kurzem nicht mehr erreichbar?!?) ist der BS eine gemeinsame Stelle:

- BR, HR, MDR, NDR, RBremen, RBB, SR, SWR, WDR

- sowie Deutschlandradio

- und das ZDF

(im weiteren als "Rundfunkanstalten") "vereinbaren"...


NUR: mit den zusätzlichen Mitgliedern ist es nicht die gemeinsame Stelle nach den Landesgesetzen "RBStV" §10 (7) "der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"

Daraus folgt: der real-existierende BS wäre nicht die per gesetzlich (Landesgesetze "RBStV") zugelassener "Gemeinschafts"-Vereinbarung beleihbare "Gemeinschaft", und dürfte demnach auch keine hoheitliche Tätigkeit ausführen.

MfG
Michael




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Wie auch immer; ich denke, dass diese Diskussionsrichtung hier OT ist und vom Threadersteller so nicht angedacht war.
Alles schick.

Darüberhinaus bestätigt Dein Beitrag aber erneut, daß

Zitat
"die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"

nicht von der ARD betrieben sein kann, ist doch ausdrücklich bestimmt, daß sie von den LRA betrieben wird?


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g
  • Beiträge: 860
Diese ominöse gemeinsame Stelle?
Ich gehe davon aus, dass nur der BS das zwangsläufig zu sein haben dürfte.

Jetzt müsste man noch wissen, auf welcher genauen Grundlage damals die GEZ gegründet worden ist.
Man gründet eine gemeinsame nicht rechtsfähige Stelle und betraut diese mit dem Einzug.

Der BS jedoch erledigt Tätigkeiten, die weit über den Einzug hinausgehen und in die rechtlichen Belange des Bürgers eingreifen. Wo ist das niedergeschrieben, dass der BS dazu berechtigt sein soll? Wo sind die Tätigkeiten verankert?
Z.B.: Inkasso.
Inkasso steht zwar in der Vereinbarung, aber der BS ist nicht rechtsfähig. Inkasso setzt die Rechtsfähigkeit zwingend voraus.

Der BS hat eine eigene Rechtsabteilung. Wo steht, dass eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung eine eigene Rechtsabteilung haben muss? Für mich ist das illegal. Die sind doch angeblich Teil der LRA.


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