Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Beispiel NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Duden
Wort "selbst"steht nach dem Bezugswort oder betont nachdrücklich, dass nur die im Bezugswort genannte Person oder Sache gemeint ist und niemand oder nichts anderes.
Durch welchen Dokument im Rundfunkrecht kann eine Person beweisen, dass
1. nur sie die Wohnung bewohnt
2. niemand anderes die Wohnung bewohnt
3. und diese Person somit den Status "Inhaber der Wohnung" hat?
RBStV
§ 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, ... ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); ...
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, ... ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
...
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, ...
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, ...
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von ... Personen ..., bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen....
Durch welchen Dokument kann eine Person Anfang und Ende des Innehabens einer Wohnung im Rundfunkrecht
schriftlich beweisen?
Käufer der Wohnung kann seinen Status "Käufer" durch Kaufvertrag vorweisen. Meistens steht dort, wer Käufer und wer Verkäufer ist. Auch das Datum steht meistens im Dokument. Also ist Eindeutigkeit gegeben.
Mieter der Wohnung kann seinen Status "Mieter" durch Mietvertrag vorweisen. Meistens steht dort, wer Mieter, wer Vermieter ist, Anfangs-Datum, End-Datum. Also ist auch in diesem Fall Eindeutigkeit gegeben.
Aber was ist mit Rundfunkrecht?
Festsetzungsbescheid (§ 10 (5)) gibt nur an, dass Beitragsschuldner rückständige Rundfunkbeiträge hat. Festsetzungsbescheide werden von Landesrundfunkanstalten erlassen.
Also muss dieser Dokument lange zuvor erstellt worden sein. Und nicht von LRA. Oberste Verwaltungsbehörde im Rundfunkrecht jedes Landes ist die Staatskanzlei. Und nur die kann diesen Dokument erstellen. LRA hat dafür keine Rechte.
Aber wofür braucht man das alles?
Neben Rundfunkbeitragsstaatsvertrag existiert noch Beitragssatzung.
Diese Beitragssatzung ist aus mehreren Gründen
wichtiger als Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst:
1. Beitragssatzung gibt konkrete Sachen an. Wenn Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht genaues über Zahlung sagt, gibt Beitragssatzung die konkrete Richtung:
§ 10 Zahlungen (1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
Will man den Geldstrom umleiten, braucht man nur diese Satzung zu ändern und dann läuft das Geld in die andere Richtung. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird natürlich dabei nicht geändert.
2. Wenn Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Landtag abgestimmt sein muss, so braucht die Beitragssatzung das alles nicht. Es reicht nur eine Unterschrift des Ministerpräsidenten des Landes und das Ding ist fertig und so jederzeit problemlos änderbar.
Wenn man bedenkt, dass die Beitragssatzung nicht so harmlos ist, wie sie aussieht, dann muss man die genauer betrachten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für alle Personen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages Wohnungen (§ 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags), Betriebsstätten (§ 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags) oder Kraftfahrzeuge (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags) innehaben.
Inhaberschaft muss erfüllt sein, nur dann gilt diese Satzung. Nicht vermutete Inhaberschaft oder anderer Schwachsinn:)
Wurde Inhaberschaft nicht durch entsprechende Dokumente dokumentiert, ist man keine Person, "die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages Wohnungen (§ 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags)" innehat.
Dabei kann Rundfunkbeitragsstaatsvertrag alles mögliche vermuten (wie in § 2 (2)) oder in § 9 (1), aber die eigentliche Zahlung ist in der Satzung (§ 10) festgelegt.--------------------------
P.S.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.
WDR Beitragssatzung§ 10 Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
So sieht man deutlich, wer am Ende das sagen hat und wie man Staatsverträge geschickt umschifft.
Das gilt nicht nur für Staatsverträge, sondern generell für Gesetze.
Zu Gesetzen gibt es Verordnungen zur Durchführung dieser Gesetze, und was in der Verordnung steht, ist wichtiger als Gesetz selbst. Eine Verordnung entscheidet am Ende wie ein Gesetz "arbeiten" wird.