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Autor Thema: Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer  (Gelesen 1829 mal)

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Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer
Autor: 07. September 2017, 07:48

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rechtslupe.de, 07.09.2017

Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer


Zitat
Das Recht, nicht durch Pflichtmitgliedschaft von “unnötigen” Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG, nicht aus Art. 9 Abs. 1 GG. Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, zu einem Kammerbeitrag herangezogen zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist. In der Organisation einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung muss sich die Binnenpluralität der Interessen niederschlagen, denen diese dient.

Mit dieser Begründung sind aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern erfolglos geblieben.

Inhaltsübersicht

    Beitragspflicht zu den Industrie- und Handelskammern
    Die Verfassungsbeschwerden
    Die Auffassung der Bundesregierung
    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts
    Die Auffassung der Bundesländer
    Die Auffassung der Industrie- und Handelskammern
    Die Auffassung berufsständischer Kammern
    Die Auffassung verschiedener Wirschaftsvereinigungen
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden
    IHK-Pflichtmitgliedschaft und Vereinigungsfreiheit
    IHK-Pflichtmitgliedschaft und die allgemeine Handlungsfreiheit
    Gesetzgebungskompetenz des Bundes
    Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Handlungsfreiheit der Gewerbetreibenden
    Beitragspflicht und Demokratieprinzip

[..]

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https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/beitragspflicht-industrie-handelskammer-3125802


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