Der BR will angeblich mit dem UKW-Angebot von „Puls“ einen „drohenden Generationenabriss“ verhindern. Vier der fünf UKW-Programme erreichten nach Angaben der Media-Analyse (MA) bislang nur ein Publikum, das älter als 50 Jahre sei.
Laut Statistik ist der Anteil der über 50-Jährigen bedeutend höher als der der unter 50-Jährigen. In Anbetracht der zunehmenden Lebenserwartung werden sich diese Zahlen vmtl. noch erhöhen. Da fragt man sich doch, warum man ausgerechnet diese Volksgruppe, die anscheinend auch einen Marktanteil zumindest am Klassik-Radio erbringt, ausschließt.
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61538/altersgruppen
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.