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Autor Thema: angekündigte Pfändung / Verhalten?  (Gelesen 1246 mal)

C
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angekündigte Pfändung / Verhalten?
Autor: 09. September 2017, 20:02
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu dem fiktiven Fall:

Person C hat bisher immer auf die Schreiben vom BS reagiert und widersprochen. Das ging monatelang so. Dann lag ein gelber Brief im Postkasten vom NDR. (Person C wohnt in diesem Fall in Hannover). Person C hat leider zu spät erfahren, dass man die gelben Brief nicht öffnen muss/sollte, sondern einen Aufkleber aus dem Internet draufkleben soll und bei der Post abgeben soll, da die Post solche Briefe nicht zustellen darf. (Person C weiß das nicht sicher, aber spielt sicher hier keine weitere Rolle)

Dann kam zwischendurch wieder eine Rechnung vom BS und Person C hat daraufhin schriftlich nachgefragt, was aus dem Widerspruch wurde. Daraufhin schickte der NDR (ziemlich genervt und fragend, warum trotz Zustellurkunde der Post die Schreiben nicht ankamen) Kopien vom ersten Schreiben (gelber Brief).

Der Inhalt des Schreibens waren 5-6 Seiten mit irgendwelchen Urteilen, die die Gebühr wohl rechtfertigen und es wurde geschrieben, dass Person C ja Klage beim Verwaltungsgericht einreichen könnte. Es wurde aber erwähnt, dass die Forderung trotzdem keine aufschiebende Wirkung hat. Person C hat dann keinen Nerv mehr gehabt und diese Schreiben offiziell nicht erhalten.

Jetzt kam vom BS eine Vollstreckungsankündigung. Was könnte Person C machen? Person C hat das letzte Tübinger Urteil im Kopf, wo die Person auch die Schreiben nicht erhalten hat und am Ende Recht bekam. Ist das nach wie vor aktuell?

Wie ist die Reihenfolge? Bekommt man ein Vollstreckungsschreiben von der zuständigen Vollstreckstelle oder wird vorher schon gepfändet? (z.b. Lohn? Konto?)

Sollte Person C jetzt schon klagen oder erstmal warten und nach wie vor erwähnen, dass die letzten Schreiben nicht ankamen? Wenn ein GV kommt, könnte man klarstellen, dass keine Schreiben mit der Post kamen? Die anderen Schreiben und Antworten per Einschreiben sind alle feinsäuberlich abgeheftet.

Eine Vermögensauskunft will Person C nicht abgeben und lieber ins Gefängnis gehen. Macht es Sinn den Lohn erstmal auf das Konto der Frau zu überweisen?

Ab wann gehen die Pfändungen zum Arbeitgeber, erst nach der Vermögensauskunft?

Vielen Dank für eure Hilfe
 


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