@Alpha667:
Das Niveau der Debatte darf gerne etwas höher sein - unabhängig davon, dass in dem Musterschreiben möglicherweise doch etwas viel "unsichtbar gemacht" worden ist.
Korrekt ..
Ok dann für den Fragesteller Vorschlag für den weiteren Weg:
a) Festellen, ob "RBB" eine Behörde ist (ich weiß vom Falle des WDR und BR, dass diese beiden keine sind).Auch prüfen ob korrekter VA vorliegt.
b) Finanzamt ist eine Behörde, es handelt sich vorgeblich um sog. "Amtshilfe" (Amt=Behörde) d.h. ein Unternehmen darf eine Behörde nicht beauftragen.
c) Abhängig davon, was a) als Ergebnis gebracht hat, entweder einen Widerspruch (damit erkennt man an, dass die Forderung formal zu Recht besteht, man aber Zweifel an der Richtigkeit/Gesetzmäßigkeit hat) oder eine Zurückweisung (damit wird der gesamte Vorgang abgewiesen, weil schon die Voraussetzungen einer Amtshilfe durch Finanzamt an ein Unternehmen nicht gegeben war). Natürlich muss man im letzterem Falle auch seine Beweise dem Amt senden, dass "RBB" keine Behörde ist. Am besten mit Nachweis Zustellung. Man fordert das Amt auch auf, einem Gegenbeweise zu senden, sollten Sie Zweifel an Deinen Beweisen haben. Der sog. "Rvst" reicht dafür NICHT aus, er erhebt keinen in den Beamtenstand o. macht Firmen zu Behörden. Ebenso zaubert er nicht Unterschriften von Beamten, Dienstsiegel etc. auf "Infopost". Vorschriften VA kann man selber im Netz finden.