Damit wird auch klar, dass der Beitragsservice nicht nur eine "Außenstelle" der LRAs ist, sondern eigenmächtig und rechtlich unbeaufsichtigt Bescheide per Automat erstellt und Widerspruchsverfahren ebenso automatisch durchführt. Ansonsten müsste der RBB ja zumindest über die Verfahren, die in seinem Namen geführt werden, vollumfänglich Auskunft geben können.
Bin auf die Begründung des BGH in Sachen Tübingen gespannt, wie ein "Bescheid" des Beitragsservice eine Vollstreckungsgrundlage darstellen können soll. Wäre ja ein Ding, wenn der SWR in dem Verfahren gelogen hätte....
Darüber hinaus wird aus den Zahlen die zunehmende Akzeptanz des neuen Beitragsmodells mehr als deutlich. Was ein Disaster. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.