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Autor Thema: Thüringer Allgemeine: Der Rundfunkbeitrag  (Gelesen 6484 mal)

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Thüringer Allgemeine: Der Rundfunkbeitrag
Autor: 02. August 2017, 14:10

Bildquelle: http://up.picr.de/29968298wt.jpg

Thüringer Allgemeine, 02.08.2017

Der Rundfunkbeitrag


Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist in der Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrags zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. [..]

Weiterlesen auf:
http://erfurt.thueringer-allgemeine.de/web/erfurt/startseite/detail/-/specific/Der-Rundfunkbeitrag-1614390321


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2017, 21:20 von René«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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 :o

Soll das ein "Glossar" sein?
Oder ein Artikel?
Mit genau welchem "Mehrwert"?

Zitat
Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (bis März 2015: 17,98 Euro) wird gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 2 Abs. (1) als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Eine Beitragsschuld ergibt sich allein daraus, dass eine Möglichkeit des Rundfunkempfangs besteht.

"Verfasser" = "TA" = "Thüringer Allgemein"

Und dann:
Zitat
Dieser Artikel kann nicht kommentiert werden.


Ist das wieder so ein unreflektiert wiedergekäuter ARD-ZDF-Marketing-Pressemeldungsdingsda ähnlich
Fotoclub bekommt Einblicke beim SWR > PR-Anzeige des SWR im Südkurier?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23863.0.html


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Kruder Gebrauch der deutschen Sprache "Der Rundfunkbeitrag ist in der Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Gebührenmodell zur Finanzierung ...", wenig Informationen. Was und wem nützt der Text?

M. Boettcher

PS: Text-Vorschläge für die Thüringer Allgemeine zu aktuellen Themen im ähnlichen Stil:
1. Der Diesel ist in der Bundesrepublik Deutschland der allseits diskutierte Antriebsstrang zur Motorisierung des Betrugs beim Abgas ...
2. Die eGK ist das gegenwärtige Versicherungssystem zur Finanzierung der Krankheiten bei der Kassenärztlichen Vereinigung ....


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Vielleicht eine flankierende PR vom örR um zu zeigen was geschieht wenn nicht GEZahlt wird...

Erfurter verweigert Rundfunkgebühr – da war das Auto plötzlich weg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23900.msg152016.html#msg152016

 >:(

Aber sicherlich hat der Autor nur die nun hätten folgenden kritischen Passagen im Artikel vergessen... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2017, 15:59 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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E-Mail an TA 2.8.17,  22:12

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie hatten einen Artikel in der TA am 2.8.17 der Rundfunkbeitrag. Welchen Sinn hatte dieser Artikel. War er aufklärischer Natur. Wer ist verantwortlich für diesen Artikel. Fragen über Fragen. Wenn Sie mir den wahren Hintergrund schildern würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Denn als gebürtiger Thüringer interessiere ich mich auch für thüringesche Nachrichten, vor allem wenn es um den von Ihnen beschriebenen, Sie haben übrigens vergessen zu schreiben, Zwangsbeitrags-Rundfunk geht. Warum Zwangsbeitrags-Rundfunk?

Die Disskussion um den Rundfunkbeitrag wird immer lauter, die Teilnehmer immer mehr.

Inzwischen liegen über 60 Verfasungsbeschwerden vor dem 1 Senat des BFVG in Karsruhe, dessen Entscheidung für Frühjahr 2018 erwartet wird.

Im April 2017 wurde ein Verfahren vor dem VWG Frankfurt bis zur Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe ausgesetzt. Das erste Verfahren bisher bundesweit, alle anderen wurden bisher abgeschmettert, oder an die nächste Instanz weitergeleitet. Worum geht es. Bis 2012 wurde eine Rundfunkgebühr auf Grund einer Gerätebezogenen Annahme erhoben. Wer keinen Fernseher besaß wurde davon befreit. Ab 1.1. 2013 wurde mit dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RbeitrStV) eine Regelung getroffen, die löchrig ist, wie ein schweizer Käse.

Jeder der wohnt, und volljährig ist, muss einen Beitrag von 17,50€ bezahlen. Und da liegt auch schon die Crux. Ist es eine versteckte Steuer aufs wohnen, oder ein Beitrag. Denn wie kann aus dem reinen wohnen das Argument hergeleitet werden, das dort automatisch auch Rundfunkfrequenzen empfangen werden, wovon man bis 2012 mit der gerätebezogenen Regelung noch ausgehen konnte.

Wenn der öffentlich rechtl. Rundfunk soviel allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung hat, wie er von sich selbst behauptet, dürfte es kein Problem sein, die Programme zu verschlüsseln, das jeder das bezahlt, was er auch sehen will. In Erweiterung nach dem französischen Modell, wo nur der bezahlt, der auch einen Fernseher besitzt. Dies auch schon in der Einkommensteuer ankreuzen kann, und somit gleich von der Steuer einbehalten wird. Ferner Menschen über 60 Jahren gleich befreit sind.

Möglichkeiten der Reformierung des Rundfunkbeitragssystem sind genügend vorhanden, es stellt sich nur noch die Frage, ob die Politik das so will. Das zu beweisen wäre es jetzt an der Zeit.

Die Verfassungsbeschwerden werden beim ersten Senat des BVerfG verhandelt. Dessen Vorsitzender ist Ferdinand Kirchhoff, der Bruder von Paul Kirchhoff der das Kernurteil geschrieben hat, und das dann 1 zu 1*** in den Gesetzestext des Rundf. Beitragsstaatsvertrag übernommen wurde. Paul Kirchhoff hatte dies damals entgeldlich gemacht. Das ist eine Neuigkeit in der Historie, die sich in soweit aufwirft, das hier die Frage gestellt werden kann, ob Ferdinand Kirchhoff formal befangen ist, das wird zuvor vor dem BVerfG zu klären sein. Auch in Hinsicht das BVerfG hier als vollkommen neutrale Instanz zu sehen. Das wird absolutes Neuland aufwerfen, wie mit dieser Thematik umgegangen wird. Es muss auf jeden Fall zu einer Reformierung kommen, ohne Zwangsbeitrag.

https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhQ2N3cUlqVmtZU0k
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhYUhUa1FiaU9ZUkU
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhRWhLXzYwZjJWU00
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhVlhTa3FYc2J0Z2s
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhM095cnB5VEpzR0E
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhRFhDWFRYdVRwbTQ
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhckJXQVhiRmZqRWM
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhSkNac1hkVmxiWGM
https://drive.google.com/open?id=0B43VweAvDUhhRkhuQjBSbEhHVnc

Wir sind im Freiburger GEZ-Boykott Team organisiert, und hatten am 29.7.17,  einen Infostand in der Fussgängerzone in Lörrach, wo auch zufällig vorbeikommende Passanten zum Zwangsbeitrags-Rundfunk ihr Statment abgaben. Videos sind beigefügt. Alle Befragten waren mit der Veröffentlichung einverstanden. Wenn Sie noch weitere Videos brauchen, kann ich Ihnen die noch nachreichen. Ein Artikel in Ihrer Zeitung über dieses Thema, das nicht an Kritik spart, ist längst überfällig.

Mit freundlichen Grüßen



Edit "DumbTV":
***Siehe Folgebeitrag:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23906.msg152071.html#msg152071


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2017, 16:37 von DumbTV«

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Erfurter verweigert Rundfunkgebühr – da war das Auto plötzlich weg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23900.msg152016.html#msg152016

Hätte der nur sein Auto anderen übereignet, oder es verkauft etc...pp.
Also wenn er schon nicht zahlt, dann sollte er eben auch dafür sorgen, das bei ihm nicht gepfändet werden kann.

Oder noch besser, eine 50€ Schrottkiste zugelegt, wo das Abschleppen teurerer ist, als der Gegenwert des Autos.


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@Fruehlingserwachen
Vielen Dank für diese Mail!

Die Redaktionen und deren Autoren sollen und müssen immer wieder mit Fakten freudlich aufgeklärt werden. Gerne auch mehrfach von mehreren verschiedenen Personen pro Artikel.

Eine Anmerkung dazu:
E-Mail an TA 2.8.17,  22:12
...von Paul Kirchhoff der das Kernurteil geschrieben hat, und das dann 1 zu 1 in den Gesetzestext des Rundf. Beitragsstaatsvertrag übernommen wurde. ...

Leider ist sein Vorschlag nicht 1:1 umgesetzt worden. Es wurde u.a. die widerlegbare Regelvermutung nicht berücksichtigt. Und diese ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Zitat
... erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.

Siehe dazu u.a. auch:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72681.html#msg72681

Zitat
... Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. ...


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Georg Christoph Lichtenberg

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b
  • Beiträge: 465
@passer

Es ist ein grundsätzliches Problem. Die offene Konfrontation ist aus meiner Sicht vorzuziehen. Denn Sie führt dem Gegner, wie in dem von dir verlinkten Artikel beschrieben, seinen eigenen Irrsinn vor.

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de


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@rundfunkbeitrag_de: gute Aktion. Beim nächsten Mal  aber bitte hinter Fragen auch das Fragezeichen (?) setzen.

Und hat nun Kirchhof  entgeltlich oder unentgeltlich das Gutachten angefertigt? entgeldlich hat er es sicher nicht gemacht, das Wort gibt es nicht. Wenn er für die Arbeit Geld bekommen hat, also entgeltlich gearbeitet hat, ist das m. E. nicht zu beanstanden. Ob diese Arbeit uns etwas wert ist, ist eine ganz andere Frage.

M. Boettcher


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@rundfunkbeitrag_de: gute Aktion. Beim nächsten Mal  aber bitte hinter Fragen auch das Fragezeichen (?) setzen.

@drboe: Könntest du das näher erläutern?

Ich würde Schreibfehler ja gern nachträglich verbessern, doch der Bearbeitungszeitraum beträgt lt. Moderation nur wenige Minuten.

Pass in Zukunft besser auf, dass du nicht zu viele Leerzeichen produzierst ;)

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de


Edit "Bürger" @alle:
Bitte Korrekturhinweise/ -diskussionen per PM, da der Thread-Übersicht und zielgerichteten Diskussion hinderlich.
Vielen Dank für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2017, 18:59 von Bürger«
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