Mit kahm da so ein Gedanke, nehmen wir mal folgende Situation an:
Wir haben hier jemanden, den wir Klaus nennen. Klaus ist Arbeitslos und ist deswegen befreit. Nun hatte Klaus immer wieder dem Beitragsservice die Befreihung zugesendet, dass die meinten Klaus in Zukunft dauerhaft zu befreihen und wenn sich etwas ändert, dann soll Klaus einfach dem Beitragsservice bescheid geben.
Klaus wird nun relativ bald eine sozialversicherungsplfichtige Beschäftigung antreten (mit etwa 1,1K € Brutto, es besteht kein anspruch auf Aufstockung.), wenn Klaus jetz einfach alles auf sich zukommen lassen würde, könnte ihm dann im nachinein Strafe drohen, da er das ganze nicht gemeldet hatte? Klaus ist aber sehr vergesslich, weswegen er das bestimmt nicht mit absicht gemacht hätte. Klaus könne sich doch aber z.B auch erst in 2 Jahren anmelden und dann halt ab dem Zeitpunkt an zahlen. Natürlich sieht es Klaus als ungerecht an für eine Leistung zu zahlen, die nicht zeitgemäß ist und moralisch sehr zweifelhaft, aber Klaus kann sich auch keine hohen Strafgebüren erlauben.
Wenn wir jetzt annehmen, Klaus exitiere wirklich, wie sollte sich Klaus dann am besten entscheiden?