Ist es vielleicht...
...
Aber leider finde ich nicht das komplette Urteil im Internet.
...dieses hier:
https://openjur.de/u/648200.html ?
Und auch das hier könnte durchaus interessant sein:
https://openjur.de/u/645182.html...
Also, wenn sich ein Student X schon einmal nach hier verirrt, wäre es dann nicht die Frage, ob er es seinen blechenden Komilitonen und Komilitösen in gleicher Lage (vgl. den zweiten Link) nicht sogar regelrecht schuldig wäre, gegen diese asoziale, elementarste verfassungsrechtliche Bestimmungen verhöhnende Abzockerei von Bedürftigen (hier Studenten) notfalls bis zum BVerfG zu Felde zu ziehen?
Wie wäre es ggf. damit, ob es als rechtens gelten kann, wenn jemand Mittelloses mit abgelaufenem Bafög-Anspruch jemandem gleichgestellt wird, der kein Bafög bekommt, weil sein Pappi Millionär ist (Art. 3 GG, Gleichbehandlungsgrundsatz)? Das wäre ja wohl die geilste Typisierung®, die sich ein Mensch in diesem Rechtsstaat ausdenken kann, Mittellose und Millionäre gleichzusetzen - und neueste Lesart des Spruchs, dass vor dem Gesetz alle gleich seien. Ist es ferner als rechtens anzusehen, wenn jemand praktisch Mittelloses die Rundfunkbeiträge von WG-Bewohnern oder Mehrpersonenhaushalten finanziert? Oder wie wäre es mit der freien Wahl seiner Informationsquellen gem. Art. 5 GG? Ist es (zumal in Verbindung mit Art. 3 GG) wirklich »hinzunehmen« (wie das BVerwG so vollmundig zu behaupten geruhte), dass jemand sich bspw. keine Zeitung mehr leisten kann, weil er den ÖRR-Scheiss bezahlen müssen soll, obwohl er diesen u. U. gar nicht haben will?
OT:Das BVerwG könnte hier u. U. noch etwas mehr Klarheit schaffen. Es brauchte nur ergänzend zu sagen, dass eben jeder an seiner Armut ggf. selber Schuld sei. Dann wüsste man Bescheid.