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Autor Thema: Justizminister Heiko Maas zum Rundfunkbegriff  (Gelesen 1908 mal)

  • Beiträge: 984
Justizminister Heiko Maas zum Rundfunkbegriff
Autor: 07. Juli 2017, 09:52
Die herrschenden Volksbeglücker definieren alles neu ...


06.07.2017

Zitat
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates mögen bei der „Rundfunkfreiheit“ an das Röhrenradio gedacht haben, trotzdem schützt dieses Grundrecht heute ebenso journalistische Internetangebote wie in allen großen Medien.

Quelle: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article166332757/Das-Herz-des-Grundgesetzes-ist-gross-genug-fuer-alle.html

Herr Maas übersicht hierbei, dass die Arbeit der Journalisten umfassend im Grundgesetzt durch die Pressefreiheit geschützt wird - egal wo sie publizieren (Print oder Online). Mit Rundfunk hat das Internet nichts zu tun. Rundfunk sind elektromagnetische Wellen, die in die Welt gesendet werden, ohne dass überhaupt irgendjemand sie emfangen muss. Das Internet funktioniert genau umgekehrt: Die Inhalte werden individuell vom Server abgerufen. Ohne eine Abrufanfrage, keine Datenübertragung !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 18:04 von René«

b
  • Beiträge: 765
Zitat
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates mögen bei der „Rundfunkfreiheit“ an das Röhrenradio gedacht haben, trotzdem schützt dieses Grundrecht heute ebenso journalistische Internetangebote wie in allen großen Medien.

Ein Internetkommentar gehört auch zum Angebot und der Ersteller des Kommentars ist somit auch "Journalist", der von Rundfunkfreiheit geschützt ist. Schließlich ist auch Ort, von wo man seine Kommentare in die Internetwelt abtippt (eigene Wohnung z.B.), durch GG geschützt.


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  • Beiträge: 984
Schauen wir mal ins

Zitat
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Bereits in Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 wird jedem die freie Meinungsäußerung garantiert. In Satz zwei werden dann die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film garantiert. Der Winkelzug den Herr Maas nun macht liegt darin, dass der Schutz von Journalisten mit dem Rundfunkbegriff verbunden wird und dieser auf das Internet ausgedehnt werden soll. Journalisten sind aber bereits durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit schützt, wenn sie im Internet publizieren (Online-Journalismaus).

Hintergrund dieser unterschwelligen Umdefinition (Ausdehnung des Rundfunkbegriffes auf das Internet) ist, dass Youtuber dann künftig Lizenzen bei den Landesmedienanstalten beantragen müssen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind und mit weitergehenden Auflagen versehen werden können. Bei behaupteten Lizenzverstößen kann man dann durch Lizenzentzug die Kanäle schließen bzw. den Betreiber in ein aufwendiges Rechtsverfahren zwingen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 01:11 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Damals ging man so mit lizenzlosen Meinungsäußerern um:

Nun sollen die Medienanstalten dasselbe mit Internetlizenzen veranstalten?

Sorry für die Nazikeule, aber bei so einer frappierend übereinstimmenden Geisteshaltung.... 80 Jahre später  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 01:13 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 1.573
Was muss man im September wählen, damit die SPD nicht Juniorpartner wird und dieser Maas dann nicht nochmals Justizminister ist? Die SPD ist gemeingefährlich.


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c
  • Beiträge: 873
Nagut, wenn jetzt endgültig klar ist, dass das Internet gleichbedeutend mit Rundfunk ist, dann braucht es den ÖRR zur Aufrechterhaltung der Medienpluralität nicht mehr. Denn mehr Pluralität als das Internet vermittelt, kann man nicht erwarten. Auftrag des ÖRR überflüssig. Alles dichtmachen.  >:D

Dass sich die Wirrköpfe der SPD immer mehr selbst widersprechen und sich in paranoiden Fantasiegesetzen verstricken, wird der Wähler im September goutieren. Leider bleibt noch "Merkel IV" mit ihrer wahnwitzigen Enteignungsagenda.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 01:13 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Sorry für diese Offtopicbemerkung, aber je unfähiger die SPD sich darstellt, umso weniger muss Merkel tun, um wiedergewählt zu werden. Ihre Regierung hat nichts gegen die vermurksten Gesetze vom Maasmännchen getan, also kann man ihr ebenfalls Unfähigkeit bescheinigen. Das ganze wird vom Staatsfunk jedoch so dargestellt, als wenn Mutti alles super gemacht hätte und schon wählt Michel wieder seinen eigenen Untergang.


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