Heilig´s Blechle, jetzt wird es offenkundig. Was für eine Aussage. Kann ich es noch mal lesen?
(…) Ob das Bundesverfassungsgericht heute noch den jetzigen Umfang (8 Milliarden Euro Einnahmen, 23 Fernseh- und 63 Radioprogramme) als notwendig erachten würde, darf sicherlich bezweifelt werden. (…)
Kommentar:
Es geht hier nicht um die Notwendigkeit von Rundfunkprogramme, sondern um die willkürliche Rechtsbeugung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der BRD, bezüglich der grundrechtswidrigen Behördenwillkür bei der Durchsetzung des RBStV´s.
Das „Justizsystem der BRD“, welches nicht EU-Konform ist, wird nicht angesprochen von unseren „unabhängigen Journalisten“. Es ist jedem hier im Forum bekannt, wie das Justizsystem mit dem RBStV im sogen. Freien Markt umgeht.
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)