Es wäre interessant, Hintergründe über die Änderung des Verteilungsplanes zu erfahren. Bisher waren in Hamburg die 3. Kammer und die 10. Kammer für Rundfunkabgabenrecht zuständig. Die 3. Kammer weist regelmäßig alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab mit Hinweis auf ein vermeintliches Musterurteil aus dem Jahre 2014 (VG Hamburg, Az. 3 K 5371/13, Urteil vom 17. Juli 2014).
Die 10. Kammer hat hingegen meines Wissens bisher alle eingegangenen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ruhen lassen. Darf man hierbei annehmen, dass die Richter eventuell Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen 'Rundfunkbeitrags' haben? Wie auch immer, bleibt die Frage, warum die Zuständigkeit nun auf die 19. Kammer übertragen wurde.