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Autor Thema: Entwicklung der Privathaushalte bis 2035 (destatis)  (Gelesen 1751 mal)

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43 Millionen Privathaushalte im Jahr 2035
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/02/PD17_067_122.html

Zitat
Die Zahl der Privathaushalte wird bis 2035 weiter steigen. Das zeigt die neue Haushaltsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Bereits im Jahr 2015 hatte es in Deutschland 40,8 Millionen Haushalte gegeben. Ihre Zahl dürfte bis 2035 auf 43,2 Millionen anwachsen.

Zwei Faktoren werden die Entwicklung der Privathaushalte in den kommenden zwei Jahrzehnten entscheidend prägen: Veränderungen in der Altersstruktur und Größe der Bevölkerung einerseits sowie der Trend zu kleineren Haushalten andererseits. Allein aufgrund der angenommenen Bevölkerungsentwicklung würde die Haushaltszahl im Jahr 2035 mit 41,5 Millionen um rund 760 000 höher sein als im Jahr 2015. Der Trend zu mehr Ein- oder Zweipersonenhaushalten würde zusätzlich für weitere 1,6 Millionen Haushalte sorgen.

Die Zahl der Menschen, die in Ein- oder Zweipersonenhaushalten leben, dürfte dabei von rund 45 Millionen im Jahr 2015 auf etwa 50 Millionen im Jahr 2035 zunehmen. [...]

Die konkreten Zahlen der Vorausberechnungen finden sich im pdf auf Seite 10:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/HaushalteMikrozensus/EntwicklungPrivathaushalte5124001179004.pdf?__blob=publicationFile

Die Trendvariante geht dabei von nachfolgenden Einpersonenhaushalten aus:
2015: 16,88 Mio  (40,77 Mio. Haushalte gesamt)
2017: 17,25 Mio. (41,6 Mio. Haushalte gesamt)
2020: 17,62 Mio. (42,2 Mio. Haushalte gesamt)
2025: 18 Mio.      (42,65 Mio. Haushalte gesamt)
2035: 19 Mio.     (43,17 Mio. Haushalte gesamt)

Für mich augenscheinlich ist, dass dagegen der 20. KEF-Bericht für 2015 - 2020(!) von einer unveränderten Zahl der gemeldeten Haushalte von 38,3 Mio. (Tz. 345) ausgeht. Angesichts niedriger Zinsen steigen aber die Wohnungsbauten deutlich und auch der Leerstand wird sinken:



2016 wurden sicherlich bereits mindestens 250.000 Wohnungen (in Wohngebäuden) fertiggestellt - und natürlich angesichts überwiegenden Wohnungsmangels auch zeitnah bezogen.
In den Berechnungen der KEF finden sich diese aufsummierten 1-1,4 Mio. Wohnungen bis 2020 nicht. Nach meiner Berechnung ergibt das zusätzlich ca. 620 Mio. Euro Rundfunkbeitrag bis einschließlich 2020.

Meiner Meinung nach wurde dies von den Rundfunkanstalten bewusst so angesetzt und auch von der KEF bewusst so akzeptiert.

Selbst wenn man den Rundfunkanstalten vorhalten muss, dass sie 2014 zu viele Direktanmeldungen vorgenommen haben und danach entsprechend zurückrudern, so kann man niemals davon ausgehen, dass der Wohnungsbestand von 2015 - 2020 gleich bleibt, wenn man weiß, dass seit 2014 jährlich über 200.000 Wohnungen (Tendenz deutlich steigend wegen niedriger Zinsen) fertiggestellt werden.

Vermutlich wird dann triumphierend verkündet, dass der Rundfunkbeitrag aufgrund von Einsparungen und Reformen (Mini-Reformen wie u.a. IT- und Einkaufszusammenlegung) ab 2021 nur um 0,50 EUR steigen muss.




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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

K
  • Beiträge: 2.246
nächste Rundfunkbeitragsstaatsvertragsänderung:

Zitat
[...]deshalb soll der Gesetzgeber beschliessen, einen ab sofort jährlich durchzuführenden "einmaligen" Meldedatenabgleich zu bestimmen.[...]
[...]Alternativ wird in Erwägung gezogen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Sicherung der Beitragsgerechtigkeit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio jederzeit direkten Zugriff auf die Meldedaten zu gewähren.[...]

 >:D :'(



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Achtung:

Bei dem Thema bitte immer die Unterschiede zwischen den oft fälschlicherweise synonym verwendeten Begriffen beachten
- Haushalt
- Wohnung

In einer Wohnung können mehrere Ein- oder Mehrpersonen-Haushalte zusammenwohnen.

Ein Ein- oder Mehrpersonenhaushalt kann wiederum auch mehrere Wohnungen haben.

Hier muss man also bei Auslegungen/ Rückschlüssen/ Schlussfolgerungen sehr vorsichtig sein...


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