hier möchte ich generell nur die bürger ansprechen, welche "kleinverdiener" sind und für die die monatliche gez-abgabe "viel" geld bedeutet. dies betrifft vor allen dingen verdiener oder rentner, welche etwa 700 - 900 € brutto monatlich zur verfügung haben. dabei ist es egal, ob dies jetzt im jahr 2011 oder erst ab 2013 der fall ist.
in beiden fällen kann man über ein p-konto ( pfändungsschutzkonto ), bei einzelpersonen bis 985 € monatlich, diese zwangszahlungen der gez aushebeln. wird gerade in berlin und umgebung, aber auch im ruhrgebiet immer mehr gemacht von den niedrigverdienern. dabei ist es nicht relevant, ob man einen fernseher hat oder nicht.
fakt ist : mit dem pfändungsschutzkonto ( p-konto ) seit juli 2010, für einzelpersonen bis 985 € monatlich, unterbindet man die zwangszahlungen monatlich. der ablauf ist immer gleich : es kommen die mahnschreiben, es wird die gebühr angemahnt, dann folgt die pfändung auf das konto, aber es kann ja das konto nicht gepfändet werden, solange man nur bis maximal 985 € monatliches gesamteinkommen hat (einzelperson). es folgt dann der GV an der wohnungstür, aber auch dort ist nichts zu holen, denn wer so ein niedriges einkommen hat, der hat fast immer auch keine wertvollen sachen zu hause, und meistens noch einen ganz alten röhrenfernseher. endeffekt ist : es ist kein geld zu holen......eventuell folgt noch eine EV hinterher ( eidesstattliche versicherung ), aber wo nichts ist, da ist eben nichts......
die vielen briefe, mahnungen, GV-besuche, das muss man allerdings über sich ergehen lassen, ist das einmal beendet, dann sollte ruhe sein.
übrigens wird die pfändungsgrenze in diesem jahr noch auf über 1000 € angehoben ( einzelpersonen ).
also, wer niedrigverdiener ist ( rentner etc ) und auch sonst nichts hat, macht euch keine sorgen, auch ab 2013 müssen solche bürger nichts zahlen, denn dort ist nichts zu holen....
gruss ferdinand