Moin,
folgender fiktiver Fall:
Eine fiktive Person G hat 2 Widersprüche gegen 2 Festzsetzungsbescheide vom April und Mai 2017 geschrieben - mit aktuellen Gründen bzw. Urteilen des LG Tübingen und weitere - und jetzt einen dicken Widerspruchsbescheid
per förmlicher Zustellung am 17.06.17 bekommen! (s. erfundenes PDF-Schreiben unter folgendem Link):
https://drive.google.com/file/d/0B5uq4hMUX3sAcV9tWGEwX3VDeFU/view
Bedeutet innerhalb eines Monats als Frist in diesem Fall, Person G könnte spätestens am 17.06.17 per FAX vorab die Klage beim VG einreichen?Sehr interessant auch die Unterstellungen im dem Bescheid, dass die Urteile des LG Tübingen eh bald vom BGH aufgehoben werden, wie auch in der Vergangenheit alles vom BGH abwiesen wurde!
Außerdem wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.
Person G ist nicht sehr bewandert mit Klageformulierungen und Aufbau etc., und überlegt nun was zu tun ist.
G könnte a) Klagen, b) Zahlen (unter Vorbehalt möglich?)
Person G weiß jetzt nicht mehr weiter, besonders da auch die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde.
Am liebsten würde G vor dem Verwaltungsgericht Klagen!
Ist eigentlich ein einziger Fall bekannt, wo in erster Instant seit Januar 2013 vor einem VG in Deutschland der Kläger gewonnen hat?? Oder ist Klagen rausgeworfenes Geld bzw. man erkauft sich Zeit??
DANKE!