'N Abend,
mein Dank an Bürger für das "Hervorkramen" einer Übersicht:
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947War mir bisher entgangen, daß das BVerfG in 1995 zur damaligen EG-Fernsehrichtlinie nachstehende Entscheidung getroffen hat.
9. Rundfunkurteil
Urteil vom 22. März 1995
EG-Fernsehrichtlinie
BVerfGE 92, 203 EG-Fernsehrichtlinie (1995)
- Kompetenz der EG
- Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie)
Volltext
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092203.html
Bereits damals war das Land Bayern gegen dieses europäische Rechtswerk und wollte erwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland dieses Regelwerk für unanwendbar erklärt. Später traten die Länder Nordrhein-Westfalen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Hessen, Saarland, Land Schleswig-Holstein und Land Niedersachsen dieser Klage bei.
Damit kamen diese Länder aber nicht durch, weil die Bundesrepublik Deutschland insgesamt keine Möglichkeit hat, ein EU-Regelwerk für ungültig, bzw. unanwendbar zu erklären; sie ist mit allen EU-Mitgliedern lediglich in den Entstehungsprozess eines EU-Regelwerkes eingebunden, kann darüber einwirken, daß ihre spezifischen Bedürfnisse Berücksichtigung finden und ist ansonsten an die Umsetzung gebunden.
Offenbar nicht beteiligt an dieser Klage waren die Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;