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Autor Thema: nach Umzug: Akteneinsicht am neuen Wohnort trotz VG in anderem Bundesland?  (Gelesen 1197 mal)

m

motte

Mitte letzten Jahres ist Person M von Bayern nach Sachsen umgezogen und wünscht nach
Klageerhebung im alten Bundesland nunmehr Akteneinsicht im neuen Bundesland.

An der alten Adresse in Bayern hat M 4 Bescheide erhalten und 4 Widersprüche eingelegt.
Dann war über ein Jahr Ruhe.
Kurz nach Ummeldung des Wohnsitzes kam dann ein
Widerspruchsbescheid vom Bay. Rundfunk an die neue Andresse in Sachsen.

Gegen den Widerspruchsbescheid wurde gem. dessen Rechtsbehelfsbelehrung
Klage erhoben am VG München, wo Person M aber schon nicht mehr wohnte.

M möchte im Zuge der weiteren Klage-Bearbeitung
Akteneinsicht für den noch zu findenden Anwalt erhalten, jedoch
- nicht am 500km entfernten VG München,
- sondern am nahegelegenen VG Leipzig
und hat zu diesem Zweck gleichzeitig eine "Verlagerung" der Akten an das VG Leipzig mit beantragt.

Hier das komplette Schreiben: ***
Hier die entsprechenden Auszüge im Wortlaut:
Zitat
Antrag auf Akteneinsicht und Verlagerung meiner Akten zum Verwaltungsgericht Leipzig

Es ist Akteneinsicht erforderlich.
Aus diesem Grunde stelle ich hiermit in Vertretung für meinen noch zu findenden Rechtsbeistand

- ANTRAG auf AKTENEINSICHT -
in die
- Gerichtsakte,
- Akte des Beklagten,
- Verlagerung meiner Akten zum Verwaltungsgericht Leipzig

Ich bitte um Mitteilung, ab wann die o.g. Akten vollständig beim Gericht zur Einsichtnahme
vorliegen werden, damit der noch zu findende Rechtsbeistand die Akteneinsicht dann zu gegebenem
Zeitpunkt vornehmen kann.

Die Anwort des VG München:
Zitat
im richerlichem Auftrag wird gebeten, für die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht telefonisch einen Termin mit der Geschäftsstelle zu vereinbaren.
MfG - Die Geschäftsstelle.

Das ist nicht die gewünschte Antwort.

Wie kann man unter der oben geschilderten Situation eines neuen Wohnsitzes in einem anderen Bundesland erreichen, dass man für eine Akteneinsicht nicht 1000km Fahrt und mehrere Stunden bis zu Tage Zeit opfern muss?

Hat jemand ein fiktives vergleichbares Problem und/oder einen passenden Lösungsansatz?


***Edit "Bürger":
Externen Link entfernt, da Fehler/Malware-Warnung.
Bitte Texte, die im Original vorhanden sind, direkt und nur die wichtigen Passagen als Zitat wiedergeben - dies ist auch hifreicher für die Diskussion.
Weitere Anpassungen/ Ergänzungen vorgenommen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2018, 00:14 von Bürger«

m

motte

Person M fragt sich außerdem, wieviel Zeit er sich der Terminvereinbarung lassen kann, da keine Frist genannt ist.



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