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Autor Thema: MDR/Sachsen Pfändungsverfügung Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO  (Gelesen 6016 mal)

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Person A.  könnte in einem fiktiven Fall seitens der GEZ/MDR (wie auch immer die sich aktuell firmieren) seit März 2017 eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung auf ihrem (mittlerweile) P-Konto haben. Der erhöhte Freibetrag von Person A. mit 2 Kindern beträgt aktuell lt. Schuldnerhilfe ca. 2180 €. Ende November bekommt Person A. zum Gehalt zusätzlich Weihnachtsgeld ausgezahlt und übersteigt den Freibetrag. Person A. stellte also einen Antrag bei ihrem Amtsgericht nach §850k Abs. 4 ZPO. Diese antworteten das sie nicht zuständig sind, da sie nicht vollstreckt haben..wie auch..mit dem Betrug will offiziell im Nachhinein ja keiner was zu tun haben >:(. Auf Musterantrag den Person A. aus I-net gezogen hat steht "diesen Antrag richten an das jeweilige Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle des öffentl. Gläubigers"???

Wer bitte ist das bei der Betrugsfirma GEZ?

Das Amtsgericht teilte Person A. mit das sie den Antrag direkt an die GEZ senden soll mit Lohnnachweisen und aktueller Freigrenze??? Die Bank von Person A. schreibt: "Sie teilen uns mit, dass Sie eine Nachzahlung ihrer Sozialleistungen (Weihnachtsgeld=Sozialleistung?) erhalten. Der Gesetzgeber gibt Ihnen folgende Lösung zur Freigabe dieser Leistungen: Bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen erfolgt die Freigabe durch die zuständige Vollstreckungsbehörde oder durch das zuständige Verwaltungs- Sozial- oder Finanzgericht".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2019, 10:59 von Markus KA«

 
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