Also erstens Mal: "Qualitätsmedien" und BR in einem Satz? Ehrlich? An Rundfunkanstalten denke ich bei Qualitätsmedien als Allerletztes! Und an die örR gar nicht.
Dann: Ich denke auch, der Filz von Politik/Rechtssystem und örR ist so dicht, daß man nicht mehr wirklich sagen kann, wer wen wofür benutzt. Die liegen jetzt schon seit Jahrzehnten zusammen im Bett, die kann man nicht mehr trennen.
Ich bin mir langsam auch immer sicherer, daß beim örR politische Leichen im Keller liegen.
Interessant finde ich zudem noch folgende Punkte:
Art. 5 Abs. 1 GG
"(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt."
Was in Social Networks verbreitet wird, ist
Meinung. Es schreiben hier zu einem Gutteil Privatpersonen und die dürfen ihre Meinung kundtun und sei diese auch noch so falsch (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
Daß nun die örR meinen, sie hätten ein Recht in dieses Grundrecht hineinzupfuschen, ist einfach nur noch unfaßbar und mit der verfassungsgeschützten, rechtsstaatlichen Ordnung nicht mehr in Einklang zu bringen.
Daß sie sich dazu aber auch noch der erpreßten Zwangseinnahmen aus den Taschen der Bürger bedienen, um deren Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zusätzlich zu beschneiden, schlägt dem Faß den Boden aus, besonders, wenn man bedenkt, wieviel offensichtlicher "Fake" im örR gebracht wird (siehe entsprechende Zeitungsberichte).
Wie sich das nun aber überhaupt auch mit dem sogenannten "Grundversorgungsauftrag", der als solcher sowieso nur eine überkommene Auslegung des BVerfG ist, noch vereinbaren lassen soll, ist mir wahrhaft ein Rätsel.
Abgesehen davon, daß Zensur in Deutschland aus gutem Grund verboten ist (das war sie weder im 3. Reich noch in der DDR), soll sie nun auch noch von denen betrieben werden, die in keinster Weise eine Eignung dafür vorweisen können und vom Staat in keinster Weise dabei beaufsichtigt werden können.
Es ist natürlich auch klar, welche Meldungen bei Gesichtsbuch oder Zwitscher mit als erstes als "Fakes" enttarnt werden: Überlegungen zur Verfassungswidrigkeit der GEZ, Erfahrungsberichte, Austausch über Zwangsmaßnahmen und Wehrhaftigkeit.
Wozu führt dieser "Fake"-News-Abwehr-Wahnsinn eigentlich?
Dazu, daß sich wieder keiner mehr trauen wird, seine Meinung zu verbreiten. Dazu, daß die Bürger wieder isoliert werden. Dazu, den Bürger und damit die Demokratie als Ganzes zu schwächen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.