Geile Aktion, bin ich natürlich dabei.
Hier noch eine Ergänzung:
Letzte Abbuchung zurückholen und auf Nachricht warten
Schaut einfach mal auf Euren Kontoauszug und findet heraus, wann die letzte Abbuchung stattgefunden hat. Sofern sie innerhalb von 8 Wochen erfolgt ist, kann man den Betrag relativ einfach bei seiner Bank zurückholen, das nennt man einen Lastschrift-Widerruf. Manche Banken möchten eine Begründung, die meisten jedoch nicht. Dabei müsste es ausreichen anzugeben, dass die Abbuchung einer Klärung bedarf. Und dann wartet Ihr einfach auf die Reaktion von ARD ZDF. In der Regel erhaltet Ihr umgehend eine Benachrichtigung, dass der Beitrag... bla, bla, bla... das Übliche halt. Sie werden Euch auffordern, den Betrag sofort zu überweisen. Widerruft die Lastschrift am 6. April.
Meine eigene Erfahrung.
Das mit der Rückbuchaktion ist im Prinzip ganz einfach und unkompliziert. Es kann jeder Betrag wenn kein Sepamandat unterschrieben wurde, bis zu 13 Monaten rückwirkend von der Bank zurück geholt werden.
Bei monatlichem Lastschriftverfahren (Abbuchung) bis zu 13 Monaten. Mehr geht von Seiten der Bank nicht.
Bei 1/2 jährlicher Abbuchung können 12 Monate rückwirkend geholt werden.( Wenn kein Sepamandat)
Bei 1/2 jährlicher Abbuchung mit Sepamandat können auch nur 8 Wochen zurückgeholt werden.
Bei 1/4 jährlicher Abbuchung können 8 Wochen rückwirkend geholt werden, wenn ein Sepamandat unterschrieben wurde.
Ich hab mal im Internet recherchiert, das ist so ziemlich einheitlich bei allen Banken. Die stellen sich nur manchmal etwas stur oder dumm, das hab ich bei meiner erlebt. Dann ging es aber doch ganz schnell.
Kleinstbeträge überweisen auf einen Monat verteilt
Das ist sehr geschickt für all diejenigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dann könnt Ihr immer mal wieder, über einen Monat verteilt, Kleinstbeträge (0,01-0,99 Cent) überweisen. Natürlich immer verschiedene. Dabei könnt Ihr auch mal die Teilnehmer-Nr. weglassen, dann müssen sie es manuell zubuchen oder zurück überweisen. Dieses Spielchen könnt Ihr ewig treiben, solange Ihr ständig etwas auf das Teilnehmer-Konto überweist, können sie Euch weder pfänden noch sonst was, nur anmahnen. In den Verwendungszweck schreibt Ihr aber immer: Unter Vorbehalt. Zwischendurch könnt Ihr ja einen Kontoauszug anfordern. Bei so vielen Beträgen verliert man schon mal den Überblick.
Meine Frage: ist die Methode der Kleinstbetrag-Überweisung um sich den GV und Pfändung vom Hals zu halten, in BW ausgiebig getestet
?