der so oft zitierte Grundsatz des 5 GG ist natürlich auch dann gewährleistet, selbst wenn der Zugriff auf eine nachricht gebührenpflichtig ist.
5 GG gewährleistet lediglich den "freien" Zugang zu den Informationen, wobei "frei" nicht bedeutet, "kostenlos".
Im Gegensatz zu"frei" würde bedeuten, dass du so oder so keinen Zugang zu einer Information hättest.
Um das mal ganz krass zu verdeutlichen: nicht "frei zugänglich" sind z.B. die Daten beim Bundeszentralregister über deinen Nachbarn. Du kannst - auch wenn du noch so viel berechtigtes Interesse daran haben würdest, - nie Einsicht in das (Vor-)Strafenregister deines Nachbarn kriegen.
"Frei zugänglich" sind aber alle Informationen, wenn sie der Allgemeinheit zugänglich sind (selbst wenn der, der die Information verfügbar macht) dafür eine Gebühr oder ein Kostenaufwendungsersatz (z.B. 50 Cent oder 1 Euro) verlangt werden. Du brauchst den Euro ja nur zu bezahlen, dann kriegst du und jeder andere die gewünschte Information (z.B. aus Presse, Wirtschaft, Politik oder woher sonst auch).
Es muss jedenfalls die uneingeschrnkte Möglichkeit zur Erlangung der Informationen bestehen - und das hat mit Kostenpflichtig oder nicht nix zu tun.
Du kannst z.B. auch Premiere gucken - wenn du das bezahlst. Aber zur Verfügung stehen dir - und jedermann sonst - die Informationen von Premiere jedenfalls.