Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ARD, ZDF und Deutschlandradio legen aktuelle Finanzplanung 2017-2020 vor  (Gelesen 3911 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/27224846kj.png

Presseportal, 28.04.2017


ARD, ZDF und Deutschlandradio legen aktuelle Finanzplanung für 2017 bis 2020 vor

Pressemitteilung ARD, ZDF, DR

Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Anmeldungen zum 21. KEF-Bericht übermittelt. Die KEF hatte den Finanzbedarf für den Zeitraum 2017 bis 2020 bereits im beitragsrelevanten 20. KEF-Bericht ermittelt. Mit dem nun anstehenden Zwischenbericht überprüft die KEF die Prognosen und dokumentiert Veränderungen für diesen Zeitraum.

Die Sender setzen ihre Einsparanstrengungen auch im Zeitraum 2017 bis 2020 fort, so dass die im 20. KEF-Bericht festgestellten Ergebnisse grundsätzlich bestätigt werden können. Allerdings liegen aktuell die erwarteten Beitragserträge unter der letzten KEF-Feststellung. Bei der ARD werden zudem aufgrund der 2016 beschlossenen Beschränkungen der Hörfunk-Werbung in Nordrhein-Westfalen Mindererträge erwartet.

Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 nicht erhöht

Seit 2009 hat es keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags gegeben. Aufgrund von Mehreinnahmen im neuen Finanzierungsmodell konnte im Jahr 2015 der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro gesenkt werden. Darüber hinaus haben die Rundfunkanstalten bis Ende 2016 rund 1,5 Mrd. Euro in eine Rücklage eingezahlt. Dadurch kann der Rundfunkbeitrag auch ab 2017 stabil gehalten werden.

Die KEF prüft nun die Anmeldung der Sender für den 21. Bericht.

Weiterlesen auf:
http://www.presseportal.de/pm/109133/3623160


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

v
  • Beiträge: 1.202
Zitat
...
Allerdings liegen aktuell die erwarteten Beitragserträge unter der letzten KEF-Feststellung.
...

Na, DAS sind doch mal GUTE Nachrichten!  >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
Nach oben