Thomas
Vesting, seines Zeichens Professor für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (siehe
https://www.jura.uni-frankfurt.de/42774894/person), bekannt vor allem als einer der Hauptherausgeber des vielziterten "Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht"
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentarehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.htmlhat sich für die Bundeszentrale für politische Bildung geäußert über
Grundlegende Aspekte des deutschen Rundfunk- und Medienrechtshttp://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/171892/rundfunk-und-medienrecht?p=allDort lässt er Entstehung und Gestalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Revue passieren und kommt auf die "enorme Steigerung der Komplexität" des Rundfunkrechts in Zeiten des dualen Rundfunksystems zu sprechen. Es steht dort unter anderem zu lesen:
Das duale System ist ein störanfälliges Gebilde, trotz des enormen organisatorischen und finanziellen Aufwands, mit dem sein Aufsichtssystem betrieben wird [...] Das gilt aber auch für die Formulierung von Anforderungen an die organisatorische Ausgestaltung der Rundfunkverfassung. Diese Konstruktion privilegiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark und räumt ihm viele Rechte ein, wie etwa eine sehr umfassende Bestands- und Entwicklungsgarantie. Sie wird jedoch mit einer Realität konfrontiert, an der sich diese normative Vorstellung zusehends bricht.
Vielleicht bieten die Ausführungen hier Stoff für weitere Diskussionen?