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Autor Thema: Dauernde "Erinnerungen" an längst erloschene GbR  (Gelesen 1232 mal)

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Werte Leser,

der Osterhase brachte verfrüht Post bei Person P vorbei, der SWR beliebte sich Gehör zu verschaffen...nachdem der BS gehört, gelesen und unreagiert in die Ablage wanderte.

Zur Vorgeschichte:
Person P führte Anfang des Jahrtausends eine GbR mit den weiteren Personen P2 und P3.
Diese wurde, es müsste nach wagen Überlieferungen wohl etwa 2004 gewesen sein, einvernehmlich aufgelöst und die entsprechenden Erklärungen beim zuständigen Gewerbeamt abgegeben.
Die Wegelagerei läuft bereits seit ein bis zwei Jahren und geht Person P langsam gehörig auf den Geist, dass hier auf irgendwelchen verschwommenen Wegen Datensätze herbeigeschafft werden, aus denen man ja vielleicht noch dreifuffzich rauspressen könnte.
In einer schwachen Stunde wurde dem BS, Person P meint sich so zu erinnern, könnte auch der SWR gewesen sein, bereits telefonisch mitgeteilt, dass besagtes Unternehmen seit über 10 Jahren nicht mehr existiert.
Nun, mittlerweile ist der, in diesem Fall eindeutig, SWR so dreist und sucht sich einfach Telefonnummern raus, die zur Adresse passen und ruft dort an.
Das geht Person P dann eindeutig zu weit.

Die Frage, die sich stellt: kann Person P gegen den SWR in irgendeiner Form Unterlassung fordern?

Es wäre Person P ein Fest, dem ganzen Verein mit Anlauf in den Allerwertesten zu treten, nachdem Person P am Hauptwohnsitz schon ausreichend drangsaliert wird.

Zur weiteren Information:
- Person P lebt nicht an dieser Adresse sondern nutzt diese lediglich als Zweitwohnsitz sowie Firmenanschrift für ein - von der GbR unabhängiges - Unternehmen, das aber ausschließlich in Privaträumen betrieben wird und keinerlei abgegrenzten Arbeitsbereich nutzt
- An der Adresse leben möglicherweise Privatpersonen, die ein verwandschaftliches Verhältnis zu Person P haben könnten, die aber brav ihren Zwangsbeitrag zahlen, von daher droht dahingehend wohl kein Ungemach.


Einen schönen Abend und friedliches Eiersuchen!


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Z
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Eine ABC-GbR aus B war auch schon jahrelang erloschen und bekam Briefe vom Beleidigungsservice.
Hier war der Fall aber noch unklarer, weil nur an eine Nachnamen-GbR adressiert war, also ein offensichtlich gekaufter Datensatz aus einem Nutzlosverzeichnis.
Ein am alten Firmenstandort ansässiger Mensch hat diese Schreiben gesammelt, denn da die Firma ja schon lange erloschen ist, kann ja auch niemend im Namen der Firma Erklärungen abgeben, theoretisch nicht einmal Widersprüche verfassen, ein Verklagen dürfte auch schwierig sein. Einem Gerichtsvollzieher wäre ja auch schlecht was vom Unternehmen vorzeigbar.
Die ABC-GbR hats ausgesessen und nach x Bettelbriefen war Schluß. Manch einer mag ja den Bettelbrief mit der Nachricht auf dem Umschlag zurücksenden: Firma erloschen.

Sollte ein Festsetzungsbescheid kommen, steht es einem ehemaligen Gesellschafter frei, die Landesrundfunkanstalt auf das Erloschensein der GbR hinzuweisen, ggf. mit Nachweis der Geschäftsaufgabe.


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