Werte Leser,
der Osterhase brachte verfrüht Post bei Person P vorbei, der SWR beliebte sich Gehör zu verschaffen...nachdem der BS gehört, gelesen und unreagiert in die Ablage wanderte.
Zur Vorgeschichte:
Person P führte Anfang des Jahrtausends eine GbR mit den weiteren Personen P2 und P3.
Diese wurde, es müsste nach wagen Überlieferungen wohl etwa 2004 gewesen sein, einvernehmlich aufgelöst und die entsprechenden Erklärungen beim zuständigen Gewerbeamt abgegeben.
Die Wegelagerei läuft bereits seit ein bis zwei Jahren und geht Person P langsam gehörig auf den Geist, dass hier auf irgendwelchen verschwommenen Wegen Datensätze herbeigeschafft werden, aus denen man ja vielleicht noch dreifuffzich rauspressen könnte.
In einer schwachen Stunde wurde dem BS, Person P meint sich so zu erinnern, könnte auch der SWR gewesen sein, bereits telefonisch mitgeteilt, dass besagtes Unternehmen seit über 10 Jahren nicht mehr existiert.
Nun, mittlerweile ist der, in diesem Fall eindeutig, SWR so dreist und sucht sich einfach Telefonnummern raus, die zur Adresse passen und ruft dort an.
Das geht Person P dann eindeutig zu weit.
Die Frage, die sich stellt: kann Person P gegen den SWR in irgendeiner Form Unterlassung fordern?
Es wäre Person P ein Fest, dem ganzen Verein mit Anlauf in den Allerwertesten zu treten, nachdem Person P am Hauptwohnsitz schon ausreichend drangsaliert wird.
Zur weiteren Information:
- Person P lebt nicht an dieser Adresse sondern nutzt diese lediglich als Zweitwohnsitz sowie Firmenanschrift für ein - von der GbR unabhängiges - Unternehmen, das aber ausschließlich in Privaträumen betrieben wird und keinerlei abgegrenzten Arbeitsbereich nutzt
- An der Adresse leben möglicherweise Privatpersonen, die ein verwandschaftliches Verhältnis zu Person P haben könnten, die aber brav ihren Zwangsbeitrag zahlen, von daher droht dahingehend wohl kein Ungemach.
Einen schönen Abend und friedliches Eiersuchen!