Das leidige Problem, dass sich - entgegen der Auffassung der Betroffenen - die
Amts- und Landgerichte nicht zuständig fühlen, im Falle des
Bestreitens der Zustellung/ Bekanntgabe von Bescheiden und somit des Bestreitens des Vorliegens der eigentlich
"in jedem Stadium zu prüfenden allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen" eben letzere zu prüfen...
...und sei es auch nur, die
Gegenseite zum Nachweis der Zustellung/ Bekanntgabe aufzufordern.
Stattdessen wird auf den "berühmt-berüchtigen"
BGH-Beschluss vom 11.06.2015 verwiesen, der jedoch
NICHT nicht-zugestellte Bescheide zum Gegenstand hatte, sondern Vollstreckungsersuchen, die auf
zugestellten Bescheiden beruhten.
Die Ausführungen u.a. unter
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheidhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.htmlwerden
stoisch ignoriert.
Ein Verweis der Amts- und Landgerichte auf den
VERWALTUNGsgerichtlichen Weg erscheint dabei
unverhältnismäßig, da dieser Rechtsweg mit
Kosten und
zusätzlichem Aufwand für den Betroffenen verbunden ist, aufgrund der Enge, in die man getrieben wird, durchaus auch Rechtsbeistand erforderlich machen würde oder zumindest hilfreich erscheinen ließe...
...und somit
in keinem Verhältnis steht zu der
geringen Mühe für das Vollstreckungsgericht, sich den
Zugang der Bescheide durch die "Behörde" nachweisen zu lassen oder durch ARD-ZDF-GEZ eine Ersatzzustellung vornehmen zu lassen.
Bevor Person A hier den verwaltungsgerichtlichen Weg gegen die Vollstreckung ggf. beschreitet, könnte sie ARD-ZDF-GEZ eine "letzte Chance" geben, indem sie diese
direkt anschreibt, eine
sofortige Einstellung und
vollumfängliche Zurücknahme der Vollstreckung einfordert, da Person A anderenfalls
"mit allem Nachdruck und zu Kosten des Gegners die Vollstreckung abwehren wird" - notfalls eben auf dem VERWALTUNGsgerichtlichen Wege, was Person A aber erst mal noch nicht näher erwähnen muss...
Beispiel-Formulierungen für ein solches direktes Anschreiben an ARD-ZDF-GEZ siehe bitte u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838unter Konstellation
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Da bei Person A die Vollstreckung schon weit fortgeschritten bzw. der Rechtsweg auf Amtsgerichtsebene erschöpft ist, müsste Person A das dortige Beispiel, das eher für das Anfangsstadium einer Vollstreckung ausgelegt ist,
entsprechend ihrer Bedürfnisse anpassen...
Da das mit der Erinnerung gem. §766 ZPO von den Vollstreckungsstellen entgegen der Rechtsauffassung der Betroffenen mitunter sehr langwierig und/ oder zum Nachteil der Betroffenen gehandhabt wird, könnte evtl. noch ein zusätzliches Schreiben an ARD-ZDF-GEZ hilfreich sein (zur Kenntnis ebenfalls an die örtliche Vollstreckungsstelle!), in welchem die "Gegenseite" explizit aufgefordert wird, diese "Vollstreckung ohne vorausgegangenen Bescheid unverzüglich einzustellen, da ansonsten die Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird".
(Dass man damit seine "Daten gegenüber ARD-ZDF-GEZ bestätige", ist irrelevant, da man auch mit jeglichem Kontakt zur Vollstreckungsstelle seine "Daten bestätigt" und der Schriftverkehr im Verfahren immer auch an die Gegenseite geht.)
Sehr geehrte...,
mit Befremden nehme ich ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsstelle vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum ...
Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dies dann sinnvollerweise per unterschriebenem FAX vorab mit Sendeprotokoll an ARD-ZDF-GEZ
und sinnvollerweise wohl auch zur Kenntnis an die örtliche Vollstreckungsstelle.