Guten TagX!
Während Rom Ostern feiert, ertönen aus einem gallischen Steinbruch vertraute Laute:
... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...
Puuuh, fertisch! Ahhhh! Schau Lupus! Das gallische Perpetuum mobile!!!!!
Immer schön rechtlich in Bewegung bleiben! Hihi!
Nicht zu verwechseln mit dem römischem perpetuatio fori!!!
Rein fiktiv natürlich!
Uiiii Lupus, du wirst ja so blass!
Yeap Lupus! Schau hier z.B.:
§ 83 VwGO
[Perpetuatio fori, Kognitionspflicht, Verweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit]
Für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17 bis 17b des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind unanfechtbar.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/83.htmlUnd hier Lupus:
§ 90 VwGO
[Rechtshängigkeit]
Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/90.html§ 17 GVG
(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden.
(2) Das Gericht des zulässigen Rechtsweges entscheidet den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Artikel 14 Abs. 3 Satz 4 und Artikel 34 Satz 3 des Grundgesetzes bleiben unberührt.
§ 66 FGO
Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig.
Streitgegenstand ist ... hmm ... z.B. die Verfassungswidrigkeit des RBS TV und die darauf beruhende Rechtswidrigkeit deiner Widerspruchentscheidung oder z.B. die Rechtswidrigkeit einer Vollstreckungsanordnung.
Tja Lupus, ditt heißt dann wohl, wenn die Klage bei einem Gericht erhoben wurde und der Streitgegenstand derselbe ist, jaa dann kannste nicht einfach in einem anderen Rechtsbehelf ein anderes Gericht nennen.
Naja und wenn jetzt z.B. die Klage zu einem "Festsetzungsbescheid" noch läuft, na dann kannste nicht einfach noch einen erlassen und im Widerspruchsentscheid die Klage "erneut anbieten".
Frohe Ostern Lupus! Hier dein gallisches Hinkelstein-Oster-Ei! Hahaha!
Hmmmm, ich hatte mich auch gefragt warum das Urteil der Legio VII., besser bekannt als das Urteil:
"GIM Der Hauptmann von Köpenick"
so ... hmmm ... "von römischer Schlaue" geprägt ist.
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1. Der Zulässigkeit steht zunächst zwar nicht entgegen, dass kein Einspruchsverfahren gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung durchgeführt worden ist, weil der Beklagte innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht gegenüber zustimmt hat, § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO.
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2. Der Zulässigkeit steht auch nicht die Versäumung der Klagefrist i. S. d. § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO entgegen, weil die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen war (§ 55 Abs. 1 FGO) und die Klage innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe erhoben worden ist (§ 55 Abs. 2 FGO).
Anmerkung: Sprungklage FGO - ohne Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) -
https://dejure.org/gesetze/FGO/45.html
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6. Zutreffend weist der Beklagte auch darauf hin, dass er im Rahmen des Vollstreckungsersuchens in eine Steuererstattungsforderung vollstrecken konnte, deren Schuldner die selbe Körperschaft ist, dessen Behörde er ist, und die auch von einer anderen Stelle der selben Behörde verwaltet wird. Denn der Rundfunk B… als ersuchende Behörde ist Gläubigerin der zu vollstreckenden Gebührenforderung geblieben (Werth in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 250 AO, Rn. 7 m. w. N.), sodass eine Aufrechnung nicht in Betracht kam. Und § 181 BGB ist auf den Erlass von Verwaltungsakten grundsätzlich nicht übertragbar (Schubert in MüKoBGB, 7. Aufl. 2015, § 181 BGB, Rn. 18). Zudem fehlt es für die Anwendung von § 181 BGB an der Identität der handelnden Personen in der Amtshilfeersuchenstelle, welche die Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, und der für die Festsetzung und die Erhebung der Steuererstattungsforderung der Klägerin zuständigen Stellen.
Finanzgericht Berlin-Brandenburg 7. Senat, Urteil vom 01.03.2017 - 7 K 7188/16 -
Soso, es fehlt für die Anwendung von § 181 BGB an der Identität der handelnden Personen in der Amtshilfeersuchenstelle. GIM der Unbekannte! Doch nur ein Programm?
HAL 9000? Im VolXmund
"Zyklopen--Odysseus-Rasterfahndungs-Niemandprogramm" (ZORN) genannt? Das rote Kameraauge das dir aus dem Fernseher zuschaut?
https://de.wikipedia.org/wiki/HAL_9000Oder konsumiert ihr römischen Rotwein in rauhen Mengen, so dass ihr euch alle beim BeitraXservus in einem Identitätsirrtum befindet? Verspeist ihr gar mexikanische Pilze?
Inhalts- und Erklärungsirrtum
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/inhirrt.htmEin Unterfall des Inhaltsirrtums ist der so genannte "Identitätsirrtum". Von einem Identitätsirrtum spricht man, wenn sich eine Erklärung ihrem objektiven Erklärungsgehalt nach auf eine andere Person (error in persona) oder Sache (error in obiecto) bezieht, als der Erklärende meint. Ein typisches Beispiel hierfür ist, dass jemand einen bestimmten ihm persönlich bekannten Handwerksmeister beauftragen will, daraufhin im Telefonbuch auf dessen Namensvetter stößt, der das gleiche Handwerk betreibt, und schließlich der Büroangestellten des vermeintlich von ihm gewünschten Handwerkers den Auftrag erteilt.
Du meinst uns alle gar nicht, waa Lupus? Du denkst du lebst in der römischen MatriX!
Oder du denkst du drehst einen Film: "HAL 9000, 2020 Odysseus und die Zyklopen, Big Brother is watching you."
Huhu Lupus, neeeeee, ditt iss die Realität hier!!!!
Oder soll das heißen das die "handelnden natürlichen Personen" des BeitraXservus von § 839 BGB ausgenommen sind?
§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung BGB
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Also nichtrechtsfähig heißt bestimmt nicht das du nur geschäftsunfähige Kinder einstellst.
§ 104 Geschäftsunfähigkeit BGB
Geschäftsunfähig ist:
1.
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2.
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Also vielleicht doch mexikanische Pilze, die euch in einen "die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" versetzen?
Lupus, Lupus was hast du nur getan. Es ist Ostern! Besinn dich!
Zeit für ein Gebet (kann nicht schaden):
Ohhh Herr!
Ich danke dir für dieses sagenhafte und "schlaue" Urteil, des "obsiegenden" Roms.
Lass Lupus umgekehren auf seinem Weg der Verdammnis und des Identitätsirrtums.
Schenke ihm die Kraft den Versuchungen des zu widerstehen.
Wenn er sich allerdings weiter in einem Zustand krankhafter Störung befindet, so lass ihn, ohh Herr, weiter in meine diabolischen Fallen rennen!
Ohh Herr und schütze GIM den Hauptmann von Köpenick, falls er 6 Jahre alt ist.
Schütze auch all die Kinder, die zu den Berliner Finanzämter mit einem selbstgebastelten Vollstreckungsersuchen zu ausstehendem Taschengeld rennen werden, denn sie befinden sich in einem Erklärungsirrtum.
Ohh ihr lieben Kinder, seid Mama und Papa nicht sauer!
In dieser dämlichen römischen Welt fällt es den Erwachsenen oft schwer in der Realität zu bleiben, wie ihr an Lupus und den Intendancers sehen könnt.
Ohh Herr, lass auch die Osterfeuer als Zeichen des GEZ-Widerstandes besonders hoch brennen.
Doch lass sie nicht Funken schlagen und behüte auch die vielen Feuerwehren!
Ohh Herr, lass auch die Sprinkleranlage beim BeitraXservus plötzlich wegen eines Fehlers im ZORN-Programm anspringen.
Ich danke dir, ohh Herr, dass du mir immer dein Gehör schenkst.
So bin ich zu dir Lupus, ich schließ dich und deinen BeitraXservus in meine Gebete ein!
Bestell ihrer könglichen Hoheit, der Intendantin des RBB mit ihrem fiktiven "RBB-Dienstsiegel", gallische Grüße und
der RBS TV wird diabolisch ger(e)ächt werden!
VIVA GEZ-Boykott-Forum!
Frohe Ostern und zündet die Osterfeuer mit einem Exemplar des RBS TV an!
P.S.
Ohh Herr stimme auch @Bürger milde, denn ich kann nicht anders!
Diese pateiischen Schiedsrichter verlangen nach einer gallischen Antwort!
https://www.youtube.com/watch?v=_FbaOsCItnU
Las mich nicht eine blaue Karte bekommen:
Hier bitte nicht weiter abschweifen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da eigentlich lautet:
Die Dämlichkeit Roms!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Ich danke auch dir, ohh @Bürger, für deine unendliche Geduld mit dem Profäten!