Sehr geehrte Nutzer des Forums,
in unserem fiktiven Fall handelt es sich um einen Bürger namens Herr A-C D B (A und C sind zwei Namensbestandteile des Vornamens, D sein Geburtsname).
Unser Herr A-C D B hat noch nie ein Schreiben des Beitragsservices erhalten seit 2013, liegt daran, dass er auf eine vollständige Anrede höchsten Wert legt. Herr A-C D B hat bei seiner örtlichen Postniederlassung verfügt, dass sämtliche Schreiben an einen unvollständigen Namen wie A B, C B und A D B mit dem Vermerk "Empfänger unter dieser Adresse nicht ermittelbar " zurückzusenden sind. Sämtliche Briefe, die dennoch durchgeschlüpft sein könnten (waren nicht viele) wurden sofort auf die Post gebracht und zurückgesendet.
Im letzten Jahr ist Herr A-C D B umgezogen und hat zusammen mit seiner Lebensgefährtin, die den Rundfunkbeitrag seit 2013 entrichtet, eine neue Wohnung bezogen. Auch hier hat unser Herr direkt auf der Post die gleiche Verfügung getroffen (auf dem Land ist dies Gott sei Dank durch bekannte Postboten u.a. so geregelt)
In unserem fiktiven Fall hat Herr A-C D B also nie ein Schreiben enthalten. Jetzt stand vor ein paar Tagen der Gerichtsvollzieher vor der Tür und hat die Lebensgefährtin der fiktiven Person überrumpelt, dass ein gewisser "Herr A B" seit 2013 seinen Beitrag nicht entrichtet hätte und er müsse nun eine Vermögensauskunft abgeben. Er wolle da auch nicht lange dskutieren und gab ihr den Brief (ohne Umschlag) in die Hand.
Dieser Brief ist adressiert an einen Herrn A B unter dieser Adresse und im Beilegebrief des BR könnte stehen, dass angeblich seit 01/2013 keine Beiträge entrichtet wurden und sie eingezogen werden dürfen.
Herr A-C D B hat natürlich nie ein Schreiben bekommen und kennt sich mit dem Rechtsdeutsch nicht so gut aus.
Was könnte man der fiktiven Person, Herrn A-C D B, nun raten?