Oder hab ich da einen Denkfehler?
Ja.
Das eine sind die Rundfunkstaatsverträge, die alle Bundesländer miteinander vereinbart haben; das andere sind die Staatsverträge einzelner Bundesländer zur Gründung ihrer LRA, wie bspw. dieser MDR-Staatsvertrag der dieser Vertrag schließenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Alle anderen Bundesländer und LRA haben mit diesem MDR-Staatsvertrag ganz konkret nichts zu tun.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;