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Autor Thema: Eilanträge gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung scheitern  (Gelesen 1861 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Vorratsdatenspeicherung? Was hat das mit dem Rundfunk bzw. dem sogn. Rundfunkbeitrag zu tun?
Nun, auf den ersten Blick rein gar nichts. Auf den zweiten Blick aber ggf. sehr viel. Es handelt sich nämlich um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Pressemitteilung dazu:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-028.html

Wie in der Pressemeldung mitgeteilt wird, lehnt das Bundesverfassungsgericht weitere Anträge auf Aufschub der deutschen Vorratsdatenspeicherung in zwei Beschlüssen ab. Die Kläger sind der Ansicht, dass die Einführung der massenhaften Speicherung vor einer Entscheidung, ob die neue deutsche Regelung verfassungsgemäß ist, angesichts des  Urteils aus Luxemburg nicht hinnehmbar ist, was daher bedeutet, dass sie nicht zu sinnlosen Investitionen gezwungen werden könnten. Sie beantragten, dass die Vorratsspeicherung außer Kraft gesetzt wird. Die Karlsruher Richter sahen das aber anders und lehnten die Anträge ab Und das, obwohl es mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur europaweiten Vorratsdatenspeicherung eine ziemlich klare Rechtslage gibt. Dessen ungeachtet müssen jetzt die ISP in Deutschland Techniken zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung einführen, was natürlich mit Kosten verbunden ist.

Was lernen wir daraus?
Trotz klarer Rechtslage der EU, die auch die Bundesrepublik Deutschland bindet, weigert sich das höchste deutsche Verfassungsgericht diese Regeln anzuerkennen. Nun frage sich jeder, ob wirklich wahrscheinlich ist, dass das gleiche Gericht den deutschen Landesregierungen mitteilen wird, dass der sogn. Rundfunkbeitrag gegen die Verfassung verstößt. Ich jedenfalls glaube das nicht.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2017, 12:27 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.370
Steht doch aber eindeutig in der Entscheidung:

Zitat
Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-203/15 und C-698/15 -, Tele2 Sverige u.a., NJW 2017, S. 717 ff.) stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Regelung sowie der Folgen, die sich aus jener Entscheidung hierfür ergeben, Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind.

In der Pressemitteilung dazu steht ja
Zitat
[...]dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.
Und diese ist eben nach Recht der Union zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässig, aber eben nur dort.

Die Pressemitteilung bzw. die eigentlichen Entscheidungen sagen nicht, daß eine Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, sie sagen lediglich, daß die durch die EuGH-Entscheidungen aufgeworfenen Fragen national nicht im Eilverfahren geklärt werden können.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: da steht insgesamt

Zitat
Sie {die Kläger} wollten insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 (Rs. C-203/15 und C-698/15) erreichen, dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.

D. h., das war der Antrag! Dein Teilzitat nach dem Komma liesse vermuten, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich außer Kraft gesetzt wird, was jedoch nicht der Fall ist. Die Folge sind Investitionen der ISP, die sicher auf die Verbraucher abgewälzt werden. Sollte dann später das Gesetz als verfassungswdrig eingestuft werden, leider hat das BVerfG die Politiker im ersten Urteil in dem Glauben gelassen, das wäre ohne Verstoß gegen das GG möglich, darf man Vermutungen darüber anstellen, wer ganz sicher kein Geld zurück bekommt.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Bitte hier - auch wenn dies ein interessantes "Nebenthema" ist - allenfalls mit engem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" diskutieren, da ansonsten der Thread aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht geschlossen werden müsste.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2017, 16:25 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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