Ja, so sind sie, die Schergen.
...dieser Fall zeigt aber auch, dass sich deren Hartnäckigkeit lohnen kann, also lassen sie sich auch nicht mit einer simplen Antwort abspeisen. Ab besten so eine Unterhaltung gar nicht erst führen.
P.S.: Die Verwirrung bzgl. gewerblicher Nutzung und Autoradios kommt m.E. daher, dass die Gewerbetreibenden immer das Steuerrecht im Hinterkopf haben, in dem der Begriff Firmenwagen natürlich völlig anders definiert wird als im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (dort eigentlich gar nicht); letztendlich kommen die Leute dann immer zu dem Schluss, dass nur ein Radio in einem Firmenwagen gewerblich genutzt werden kann.
Das wäre zwar logisch, entspricht aber leider nicht der Rechtslage.
- Flo