Autor Thema: Autoradio in fremden Auto  (Gelesen 3788 mal)

Offline mike58

  • Beiträge: 1
Autoradio in fremden Auto
« am: 06. Mai 2008, 14:24 »
Mein aktuelles Erlebnis war folgendes:

Der GEZ beauftragte kam zu meiner Freundin mit der ich zusammen lebe.
Er redete mit ihr, und fragte unter anderem wem das Auto gehört. Es ist auf sie zugelassen.
Da er jedoch wusste, das ich selbständig bin (Firmenschild an der Klingel) wollte er wissen ob ich es auch nutze.
Als ich dazu kam sagte ich das ich bisher einen eigenen Firmenwagen hatte und nun immer mit einem Partner zusammen mit seinem Auto fahre und somit den Wagen meiner Freundin nicht nutze.
Diese Antwort hat er nicht akzeptiert und meinte das ich doch sicher auch mal mit dem Auto fahre. Wenn schon nicht zu Kunden, dann doch sicher auch mal zum Steuerberater oder ähnliches.
Aufgrund dessen hat er mir die 5 Euro irgendwas für ein Autoradio in einem gewerblich genutzen Auto aufs Auge gedrückt.

Das Radios in Firmenwagen angemeldet sein müssen war mir klar. Aber ein "fremdes" Auto das nicht auf mich zugelassen ist, und mir nicht gehört sondern einer Privatperson (meiner Freundin) die ja schon für die Geräte in der Wohnung GEZ Gebühren bezahlt, das war mir neu......


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: Autoradio in fremden Auto
« Antwort #1 am: 07. Mai 2008, 22:03 »
Ja, so sind sie, die Schergen.
...dieser Fall zeigt aber auch, dass sich deren Hartnäckigkeit lohnen kann, also lassen sie sich auch nicht mit einer simplen Antwort abspeisen. Ab besten so eine Unterhaltung gar nicht erst führen.

P.S.: Die Verwirrung bzgl. gewerblicher Nutzung und Autoradios kommt m.E. daher, dass die Gewerbetreibenden immer das Steuerrecht im Hinterkopf haben, in dem der Begriff Firmenwagen natürlich völlig anders definiert wird als im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (dort eigentlich gar nicht); letztendlich kommen die Leute dann immer zu dem Schluss, dass nur ein Radio in einem Firmenwagen gewerblich genutzt werden kann.
Das wäre zwar logisch, entspricht aber leider nicht der Rechtslage.  :P

- Flo


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Flappi

  • Beiträge: 863
Re: Autoradio in fremden Auto
« Antwort #2 am: 12. Mai 2008, 20:23 »
Hallo,

wenn sowohl Du als auch deine Freundin das Auto ausschließlich privat nutzt, dann darfst Du dich ordnungsgemäß auch wieder abmelden. Wenn Du die Anmeldung unterschrieben hast, dürfte eine Stornierung der Anmeldung nur sehr schwer möglich sein. Falls nicht rückwirkend angemeldet wurde, beläuft sich der Schaden ohnehin erst auf 5,11 Euro. Ich würde diese als Lehrgeld verbuchen und das Radio umgehend wieder abmelden. Begründung: Das Auto wird ausschließlich privat genutzt. Für nicht private Fahrten ist ein Firmenwagen vorhanden. Dieses Autoradio ist auf die Teilnehmernummer 12345678 angemeldet.

Viele Grüße
Flappi


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Tags: