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Autor Thema: Fragen zu : Geschäftsführer, nicht rechtsfähig und rundfunkbeitrag.de  (Gelesen 1086 mal)

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  • Beiträge: 368
Bei der Suche im Forum zu Geschäftsführer werden 450 Ergebnisse angezeigt.

Grundtenor: Auf Schreiben vom BS im Briefkopf stehen 0180-er Nummern, die gar nicht zulässig sind. Dann steht dort: rundfunkbeitrag.de.
Selbst Schreiben an die Bank oder an ein Gericht kommen direkt vom BS. Und dort wird m.E. aufgrund des Auftretens als Forderungssteller vom BS vorgetäuscht, rechtsfähig zu sein.

Da auf den Schreiben diese Internetseite rundfunkbeitrag.de angegeben ist, habe ich in der wayback-machine geschaut.

In den Jahren 2013 und 2014 zeigt die wayback an, dass der SWR mit Intendant und Justitiar im Impressum stehen.
Was habe ich mit dem SWR zu tun?

Ab 2015 steht im Impressum: Geschäftsführer Dr. S. Wolf.

Da mir nicht klar ist, wie die Zusammenhänge sind, habe ich nach Geschäftsführer gesucht.
Die Suchmaschine zeigt :

Zitat
Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_(Deutschland)


Zitat
2.
jemand, der damit beauftragt ist, für jemanden, einen Verein, Verband, eine Organisation o. Ä. die rechtsgeschäftlichen Interessen wahrzunehmen
Quelle: https://www.google.de/search?q=Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrer


Das klingt schön und gut.
Ein Unternehmer wollte gegen den BS klagen. Das Gericht schickte dies zum BS und vom BS kam die Antwort, dass der BS nicht prozessfähig ist.
(Um Widerspruchsbescheide zu erlassen, versetzt sich der BS aber in den Stand der Rechtsfähigkeit. Wie sonst könnte man Bescheide erlassen.)


Die große Frage an die Experten, weil ich wieder einmal komplett durcheinander komme. Es ist ein einziges Wirrwarr für mich.
Auf der einen Seite ist der BS nicht rechtsfähig und auf der anderen Seite hat der BS einen Geschäftsführer.

Daher die Frage: Gibt es unterschiedliche Geschäftsführer? Ich habe nichts gefunden.
Worin unterscheiden sich Geschäftsführer eines rechtsfähigen Unternehmens von dem eines nicht rechtsfähigen Unternehmens?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2019, 09:06 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Vielleicht ist die Verwirrung auch gar nicht nötig...

...
Grundtenor: Auf Schreiben vom BS im Briefkopf stehen 0180-er Nummern, die gar nicht zulässig sind. Dann steht dort: rundfunkbeitrag.de.
Selbst Schreiben an die Bank oder an ein Gericht kommen direkt vom BS. Und dort wird m.E. aufgrund des Auftretens als Forderungssteller vom BS vorgetäuscht, rechtsfähig zu sein.
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Ein Unternehmer wollte gegen den BS klagen. Das Gericht schickte dies zum BS und vom BS kam die Antwort, dass der BS nicht prozessfähig ist.
(Um Widerspruchsbescheide zu erlassen, versetzt sich der BS aber in den Stand der Rechtsfähigkeit. Wie sonst könnte man Bescheide erlassen.)


Die große Frage an die Experten, weil ich wieder einmal komplett durcheinander komme. Es ist ein einziges Wirrwarr für mich.
...

Es fehlt zwar einem fiktiven Besucher im Moment die Zeit zu einer längeren Forumsrecherche, doch kann er sich ziemlich genau daran erinnern, dass bereits in einem der vom Dr. Sprißler verfassten Werke etwa 2017 dieser den Finger u. a. auf genau den obigen Punkt gelegt hat, was dieses zwielichtige bis halbseidene Gebaren von "Anstalten" bzw. speziell auch des sogenannten "Beitragsservus" anlangt.

Vielleicht ergäbe die Lektüre etwas Weiterführendes, statt von vorn anzufangen?


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  • IP logged
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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