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Autor Thema: Temporärer Aufenthalt in Deutschland (1 Jahr)  (Gelesen 6124 mal)

d
  • Beiträge: 2
Temporärer Aufenthalt in Deutschland (1 Jahr)
Autor: 27. April 2017, 23:11
Hallo zusammen,

leider weiß Person A nicht, ob es hier das richtige Forum ist. Auf der suche nach Antworten auf seine Frage, ist er hier gelandet. Leider hat Person A trotz Suchfunktion keine Antwort gefunden... Vermutlich hat Person A nach dem Falschen gesucht ;)

Eine Kollegin von Person A, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat einen Brief von der GEZ (oder wie auch immer diese ... jetzt heißen mögen) erhalten. Natürlich in deutsch. Sie hat Person A gefragt, was eigentlich überhaupt in diesem Brief drin steht. Sie wird für ein Jahr in Deutschland bleiben, dann in das (bald) außereuropäische Ausland, Großbritannien, zurückkehren.

Aus eigener Erfahrung hat Person A gelernt, dass es relativ lange dauert, bis die Drohungen der GEZ einschüchternd wirken. Person A selbst ist erst letztes Jahr schwach geworden und hat (nach)gezahlt.KRHGNC
Als Freund der Boykottierung von GEZ, sieht es Person A als seine Pflicht an, seiner Kollegin in diesem Thema zu helfen. Aus diesem Grund hat Person A folgende Fragen:

1. Wie lange dauert es, bis man sehr böse Briefe bekommt, vor denen man Angst bekommt?
2. Wird eine "finanzielle Nachverfolgung" über die deutschen Grenzen hinaus durchgeführt?
3. Kann man mit dem Argument, dass man den Brief nicht verstanden hat, sich herauswinden und mehr Zeit für Punkt 1 rausschinden?

Gruß,
Person A

P.S.: Berlin ist etwas weit, sonst hätte Person A versucht seine Kollegin zu überzeugen mit auf die Demo zu gehen :D

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben
.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2017, 19:43 von Uwe«

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Einfach nicht zahlen.

Ich würde vermuten:
Der erste Festsetzungsbescheid kommt wahrscheinlich erst nach Monaten, dem widersprechen. Dann passiert wieder Monate nichts. Dann meldet sich die Kollegin wieder ab auf dem Einwohnermeldeamt, denn das Jahr ist inzwischen um, und der Beitragsservice kann nichts mehr zustellen.

Kommt sie nach Jahren wieder nach Deutschland gehts möglicherweise an der Stelle weiter ...


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

P
  • Beiträge: 4.011
Bei Nichtzahlung auf die einfachen Zahlungsaufforderungen würde nach spätestens 3 ein Festsetzungsbescheid kommen. Jetzt ist es aber so, das ab 1.4.17 auf diese Zahlungsinformationen verzichtet werden sollte, so das es schneller zu einem Festsetzungsbescheid kommen kann.

Davor würden Schreiben zur Aufklärung kommen mit der Bitte zu antworten ca. 2 bis 3 dann erfolgt eine automatische Anmeldung wobei diese Briefe durch aus nicht angekommen sein müssen. Bis zum ersten tatsächlichen Festsetzungsbescheid können minimal 4 Monate vergehen nach der Anmeldung beim EMA.

Der Festsetzungsbescheid ist das erste Schreiben, welches eine Rechtsbelehrung enthält. In Deutschland gilt Deutsch als Amtssprache. Schreibt eine Person A einen Widerspruch nicht in der Amtssprache, dann hat die "Behörde" zwei Möglichkeiten, A sie fordert eine Übersetzung vom Widerspruchsführer und muss dabei eine ausreichend lange Frist setzen oder B sie übersetzt es sich selbst. Wird A gewählt, dann muss der Widerspruchsführer die gesetzte Frist einhalten sonst gilt sein Widerspruch als verfristet. Natürlich gilt das nur gegenüber "Behörden" für welche das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt. Aber das kann im ersten Schreiben ja versucht werden zu klären.

Das Problem bei einem Festsetzungsbescheid, wenn hier keine Reaktion und auch keine Zahlung und auch keine Rücksendung wegen "unzustellbar" erfolgt wird die LRA in Form des Betragsservice davon ausgehen das eine Art Rechtskraft eingetreten ist. Dann erfolgt noch eine Mahnung und nach Ablauf der Frist plus eine "Art" Karenzzeit kann die Vollstreckung beginnen.

Das bedeutet, dass eine Vollstreckung wahrscheinlich möglich wird nach etwa 4,5 Monaten nach Anmeldung beim EMA beziehungsweise immer 1,5 Monate nach einem Festsetzungsbescheid. Weil die Rechtskraft ja erst nach 1 Monat eintreten wird, die Mahnung frühestens mit Ablauf des Monats kommt und ca. 14 Tage einräumt. Die Vollstreckung erst nach Ablauf der Mahnfrist beginnen wird.


Eine mögliche Reaktion würde sein zu prüfen ob bereits bezahlt wird und dazu eine Nummer der Wohnung raussuchen, wo bezahlt wird. Dabei könnte ein Nachbar hilfreich sein, sofern beim Nachbarn bezahlt wird.

Im Fall das Person A in seiner Sprache schreibt ist es wichtig diese Schreiben aus Nachweis Gründen zu faxen.

Natürlich können auch noch Befreiungstatbestände vorliegen, z.B. Bafög oder Einkommen unterhalb der Grenze ähnlich Harz4 oder sonstige Härtefälle.

Oder die Option B, die nächsten Schreiben ungeöffnet mit Verweis Empfänger verzogen zurückgehen lassen, dabei hilft die Post, wichtig dabei ein Freund bzw. Freundin, welche dabei unterstützen kann.

In wie weit eine Vollstreckung im Ausland weiter geht kann nicht beurteilt werden.

Person X hat den kürzesten Zeitablauf beschrieben.

weil es auch Wohnungsinhaber gibt, welche kein Deutsch sprechen gibt es die Möglichkeit Widersprüche zur Fristwahrung in einer Fremdsprache einzureichen. Die Rundfunkanstalt kann darauf hin vom Widerspruchseinreicher eine Übersetzung nach fordern muss dazu eine angemessene Frist setzen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364


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n
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Um Zeit zu gewinnen vielleicht den Ummeldetrick anwenden?
-> den Brief zurück gehen lassen mit dem hinweis auf eine neue Adresse
in einem anderen Bundesland mit einer anderen LRA (Forumssucher verwenden)


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Ummeldetrick siehe hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.60.html
eine Adresse in Engeland wäre doch ne tolle Nebelkerze.
Da beißen unsere Detektive in GEZ-hausen in die Granitplatte - Tschuldigung - Mahlzeit! 

Ein Jahr ist schnell vorbei, also keine Panik, wenn weitere Schreiben kommen sollten. Solange die ankommenden Flatterbriefe nicht eingeschrieben sind, und nicht darauf reagiert wurde (!),  haben die GEZ´ler keine Handhabe. Das gilt auch für nichtangekommene ;) Festsetzungsbescheide. Mit der Widerspruchserhebung ist Person A in der Mühle drin. Also erstmal auf Zeit spielen.

Nach dem Brexit kommt der GEZit!!

Der Schwager einer entfernt wohnenden Nichte konnte auf dieser Basis, sogar eine Vollstreckung schmerzfrei abwenden.

ganz praktisches Ablaufshema siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419


Oh Brittania, da di dadadada......


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Ein Jahr ist schnell vorbei, also keine Panik, wenn weitere Schreiben kommen sollten.

Wenn man sich umgemeldet hat (England ist natürlich auch eine tolle Idee),
dann die Schreiben unbedingt zurückschicken mit "Empfänger verzogen",
nicht in den Müll!


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  • Beiträge: 884
Warum machen sich die Leute so einen Kopf?

Ich zahle seit 4 Jahren nicht, also seit Beginn des Abzockeversuchs (natürlich auch vorher schon nicht).
Innerhalb 12 Monaten passiert gar nichts, die Ersten 6 Monate sind eh “frei“ denn erst nach nem halben Jahr wird das Nicht bezahlen theoretisch zur Ordnungswidrigkeit.


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d
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten. Ich glaube ich lese das mir noch zwei bis drei mal durch, bis ich alles verstanden habe und dann gebe ich meiner Kollegin den Tipp, wie sie am besten drum rum kommt.

Grüße


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