Der Staat - in Form des Kartellamtes - zwingt die Privaten zur Anmietung von Sat-Kapazitäten zur Ausstrahlung in SD.
Die Privaten haben illegale Absprachen zur Grundverschlüsselung getroffen. Dies ist einerseits das Ergebnis des entsprechenden Kartellverfahrens wegen Wettbewerbswidrigkeit. Mit den erzwungenen
Verpflichtungszusagen seitens der Privaten wurde die finanzielle Strafe reduziert und das Verfahren glimpflich abgeschlossen!
Andererseits soll es eine
Strafe für RTL und Pro7Sat1 sein und bleiben - gegenüber anderen privaten Wettbewerbern - und gegenüber den Zuschauern.
Ich würde, als Eigner privater Sender, jedenfalls klagen.
Was sollten die Privaten also 5 Jahre später gegen ihre Verpflichtungszusagen klagen? Abgesehen davon, dass m.M.n. eine Klage da gar nicht (mehr) möglich ist.
Die ÖR sollten SD ab 2019 einfach abschalten. Fertig.
Die ÖR sollten nichts aus Wettbewerbsgründen machen dürfen, sondern nur aus Grundversorgungsgründen. Wenn sie am 27.3. von DVB-T auf DVB-T2 umschalten dürfen, dann geht das bei Sat auch. Lange genug dauerte dann die Parallelausstrahlung.
Wahrscheinlich gibt es 2019 im Kabel sowieso immer noch Analogausstrahlung.
Am besten fände ich sowieso, wenn SD abgeschaltet wird und HD verschlüsselt wird. Nur die Nutzer sollen zahlen. Die Gründe des BVerfG gegen die Veschlüsselung sind schlicht nicht zutreffend.