Rein theoretisch kann das dann mit dem Klagen gegen mehrere Widerspruchsbescheide ziemlich teuer werden. Hat da jemand schon Erfahrung?
Nach bisherigem Kenntnisstand werden üblicherweise
ab Einreichen der Klage weitere Festsetzungen oder Mahnmaßnahmen seitens der Landesrundfunkanstalten
bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Wenn sich anfänglich noch ein Bescheid zeitlich mit der Klage kreuzt, so wäre diesem wohl ggf. vorsorglich nochmals zu widersprechen - z.B. auch mit Verweis auf das bereits anhängige Klageverfahren. Inwiefern die Klage dann ggf. um diesen Bescheid noch "erweitert" werden müsste, wäre ggf. mit dem Rechtsbeistand zu klären oder ggf. auch beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erfragen.
Ansonsten erfolgen i.d.R. nach Klageeinreichung keine weiteren Festsetzungsbescheide sondern allenfalls die sweitestgehend belanglosen/ informativen Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen.
Dies ist aber wohl auch schon anderweitig im Forum besprochen.
Hier bitte explizit beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Danke für die Berücksichtigung.