Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Altersvorsorge für die Mitarbeiter des MDR  (Gelesen 1195 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Sachsen - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (AfD), Antwort der Staatskanzlei vom 21.09.2017
Drs.-Nr.: 6/110502

Thema:
Altersvorsorge für die Mitarbeiter des MDR

Zitat
Sehr geehrter Herr Präsident,

den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

"Die Mitarbeiter des MDR werden seit 2013 rückwirkend ab 2006 nach dem streng beitragsorientierten BTVA (Beitragstarifvertrag Altersversorgung) versorgt."

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Für wie viele Arbeitnehmer, die derzeit beim MDR beschäftigt sind und nach dem 31.12.2005 eingestellt wurden, gilt der BTVA und wie hat sich die Anzahl dieser Arbeitnehmer seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und neben den absoluten Zahlen auch den prozentualen Anteil hinsichtlich aller beim MDR beschäftigten Arbeitnehmer angeben)

Unter Berücksichtigung der Zuarbeit des MDR kann folgende Antwort gegeben werden:

Die erbetenen Angaben sind der Tabelle in der beigefügten Anlage zu entnehmen. Der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) ist beim MDR zum 01.07.2013 in Kraft getreten. Folglich wird die Anzahl der Arbeitnehmer beginnend ab dem Jahr 2013 ausgewiesen.

Frage 2:
Wie hoch ist derzeit der Versorgungsbeitrag, den der MDR aufgrund des BTVA monatlich für seine Arbeitnehmer aufwendet und wie hat sich dieser Versorgungsbeitrag seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln)

Unter Berücksichtigung der Zuarbeit des MDR kann folgende Antwort gegeben werden:
Der MDR hat zuletzt für die BTVA-Berechtigten einen monatlichen Versorgungsbeitrag (VB) in Höhe von rund 220 T€ (= Monatsbeitrag Juli 2017) aufgewendet. Der BTVA ist am 01.07.2013 in Kraft getreten. Im Jahr 2013 wurden erstmals VB an die Rückdeckungspensionskasse gezahlt. Die Beitragsentwicklung gestaltete sich seither folgendermaßen:

Jahr     jährlicher VB (in T€)
2013    694*
2014    1.666
2015    1.956
2016    2.306

*ohne Sonderbeitrag für Versorgungzusagen an Berechtigte, die vom 01.01.2006 bis zum Inkrafttreten des BTVA erteilt wurden.

Frage 3:
Wie viele Arbeitnehmer sind derzeit beim MDR beschäftigt, die bis zum 31.12.2005 eingestellt wurden und wie hat sich die Anzahl dieser Arbeitnehmer seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und neben den absoluten Zahlen auch den prozentualen Anteil hinsichtlich aller beim MDR beschäftigten Arbeitnehmer angeben)

Unter Berücksichtigung der Zuarbeit des MDR kann folgende Antwort gegeben werden:
Die erbetenen Angaben sind der Tabelle in der beigefügten Anlage (s. Download) zu entnehmen. Die Anzahl umfasst alle Arbeitnehmer mit Ansprüchen nach dem Versorgungstarifvertrag (VTV), sie schließt damit Berechtigte gemäß § 22 VTV (Versicherung beim Versorgungswerk der Presse) mit ein.

Frage 4:
Welche Versorgungsleistungen erhalten die Arbeitnehmer des MDR, die bis zum 31.12.2005 eingestellt wurden; wie hoch ist derzeit der Versorgungsbeitrag, den der MDR für alle Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.2005 eingestellt wurden und die eine Versorgungszusage beanspruchen können, monatlich aufwendet und wie hat sich dieser Versorgungsbeitrag seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln)

Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.2005 beim MDR eingestellt wurden, erhalten Versorgungsleistungen gemäß Versorgungstarifvertrag (VTV). Es werden folgende Leistungen gewährt:

a) Altersrente und vorgezogene Altersrente,
b) Berufs-, Erwerbsunfähigkeits-, teilweise und volle Erwerbsminderungsrente,
c) Witwen- und Witwerrente,
d) Waisenrente.

Der MDR sichert die Renten über eine Rückdeckungsversicherung mit einer Rückdeckungspensionskasse ab. Nach den Tarifbedingungen der Rückdeckungspensionskasse sind für Versicherte im VTV laufende Beitragsverpflichtungen als Vierteljahresbeiträge zu zahlen. Für die Versorgungsberechtigten im VTV** wurde zuletzt (= II. Quartal 2017) ein Beitrag zur Rückdeckungsversicherung i. H. von rund 2.858 T€ gezahlt, umgerechnet sind das im Schnitt rund 953 T€ monatlich.

Die Beitragszahlungen zur Rückdeckungsversicherung haben sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:

Jahr     durchschnittlicher Monatsbeitrag (in T€)
2010    923
2011    899
2012    1.274
2013    1.178
2014    1.104
2015    1.139
2016    1.155
** incl. VTV-Berechtigte des Ki.Ka

Frage 5:
Wie hoch sind derzeit die Versorgungsleistungen (Altersrente, vorgezogene, Altersrente, Berufs-, Erwerbsunfähigkeits-, teilweise und volle Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrente sowie Waisenrente), die der MDR monatlich an alle seine ehemaligen Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene auszahlt und wie hat sich die Höhe dieser Versorgungsleistungen seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln)

Unter Berücksichtigung der Zuarbeit des MDR kann folgende Antwort gegeben werden:
Derzeit (= Juli 2017) werden an ehemalige Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene monatlich Versorgungsleistungen*** in Höhe von rund 465 T€ gezahlt. Die Höhe dieser Zahlungen hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:

Jahr     durchschnittlicher Zahlbetrag (T€ pro Monat)
2010    207 
2011    214
2012    259
2013    299
2014    329
2015    377
2016    444 (Anmerkung: Prozentuale Veränderung zum Jahr 2010: 114.49 %)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Jaeckel

Direktlink zum Originaldokument: (pdf, ~ 203 kb)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10502&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

* Direklink zur Anlage (pdf, ~ 514 kb)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10502&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=2&dok_id=undefined


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2017, 15:50 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

 
Nach oben