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Autor Thema: EuGH-Urteil: 0180-Anrufe dürfen keine Zusatzkosten verursachen  (Gelesen 3366 mal)

S
  • Beiträge: 2.177
Faz.Net, 02.03.2017

EuGH-Urteil  0180-Anrufe dürfen keine Zusatzkosten verursachen

Ein Anruf bei einer Service-Telefonnummer darf für Verbraucher nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf. Sonst würden Kunden Unternehmen bei Fragen weniger kontaktieren, argumentierte der Europäische Gerichtshof.

Weiterlesen unter:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/eugh-urteil-0180-anrufe-duerfen-fuer-kunden-keine-zusatzkosten-verursachen-14905508.html

Selbstverständlich ist der Beitragsservice nicht interessiert, dass viele ihn kontaktieren. Man muss weder Rundfunk nutzen noch Rundfunkanstalten (bzw. Service) kontaktieren, sondern nur zahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 12:55 von Bürger«

m
  • Beiträge: 170
Heute hat der EuGH ein Urteil bezüglich der kostspieliegen Kundenhotlines gefällt.

ZEIT, 02.03.2017
Kundenhotlines dürfen nicht teurer sein als Festnetztelefonate

Zitat
Bei Fragen zum gekauften Produkt eine teure 0180-Nummer anrufen müssen? Das ist gängige Praxis bei vielen Unternehmen – und illegal, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Zitat
Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Extrakosten mit sich bringen.

Weiterlesen unter:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-03/europaeischer-gerichtshof-0180-nummern-eugh-urteil

Mal gespannt ob dies auch auf den BS zutrifft. Sagen die doch immer man hätte quasi einen Vertrag mit der LRA.
Dann müsste auch dort die Nummer mit sofortiger Wirkung entfallen bzw. darf für Nutzer einer Telefonflat nichts mehr kosten.
So habe ich das ganze aus diversen Artikeln jetzt heraus gelesen.

Oder wird man dann sagen, man ist dort kein Kunde um die kostspielige Nummer beibehalten zu dürfen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 12:56 von Bürger«

b
  • Beiträge: 766
Es ist alles viel interessanter:

Zitat
Warum kostet das Service-Telefon überhaupt Geld?

Die pro Anruf anfallende Gebühr deckt die Kosten des Betriebs der technischen Infrastruktur ab, die hinter den Servicerufnummern steht. Nur durch diese Infrastruktur kann gewährleistet werden, dass der Anrufer auch zu Stoßzeiten, in denen mehrere tausend Anrufer gleichzeitig anrufen, einen Ansprechpartner im Beitragsservice erreicht. Erträge erwirtschaftet der Beitragsservice aus dem Betrieb der Servicenummern nicht. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit wird der telefonische Service nur von den Beitragszahlern mitgetragen, die diesen auch nutzen. Eine kostenfreie Servicerufnummer müsste aus den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag -und somit von allen Beitragszahlern- mitfinanziert werden.
http://www.br.de/unternehmen/service/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-fragen-antworten-faq-100.html

Somit gibt es innerhalb der Beitragszahler eine "privilegierte" Gruppe (sog. Telefon-Anrufer), die die technische Telefon-Infrastruktur zusätzlich zu ihren Rundfunkbeiträgen in Form der Telefon-Gebühren tragen. Auch hier "nutzen" im Vordergrund. Nicht wie bei Rundfunkbeiträgen "nutzen können". Somit sind Telefon-Gebühren gerechter als Rundfunk-Beiträge.

Und die Kosten für einen Telefon-Anrufer: Rundfunk-Beiträge + Telefon-Gebühren.

Fazit: verschiedene Gerichte haben geurteilt, dass mit Rundfunk-Beitrag die gesamte Rundfunkinfrastruktur + laufender Betrieb finanziert wird. Da noch zusätzlich Telefon-Gebühren erhoben werden, gehört somit die Telefon-Infrastruktur-Betrieb nicht zur gesamten Rundfunkinfrastruktur.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 13:23 von boykott2015«

g
  • Beiträge: 860
Zum Thema Mehrwertnummern hatte ich bereits geschrieben, weil in den Rundfunkdokumenten eindeutig steht, dass die Rundfunkanstalten keine Einnahmen aus kostenpflichtigen Nummern erzielen dürfen.
Der BS soll ja angeblich Teil der LRA sein?
(Mal sehen, was diesen Labersäcken diesmal dazu einfällt. Die werden doch sicher ne Ausrede dafür haben, warum die die eigenen Gesetze nicht einhalten.)

Zu den 0180-er Nummern ist mir ja bekannt, dass der BS (der hochheilige und allesmächtige BS) Ausschreibungen gemacht hat und hat diese Nummern an
CALL-CENTER
vergeben.
Man landet sonstwo, nur nicht bei seiner Rundfunkanstalt. (bekannt wurde z.B. Görlitz)
Die dortigen Leute haben keinen blassen Schimmer, worum es geht und beten nur was her von wegen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Call-Center in das Suchfeld im Forum eingeben oder über die Suchmaschine im net.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search2

FiAmt > BFH vs. OVG > substantiiertes Bestreiten des Zugangs mehrerer Schreiben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18915.msg126546.html#msg126546

Einschätzung erwünscht > Sind Bescheidkopien rechtsgültig?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16484.msg109089.html#msg109089

http://ausschreibungen-deutschland.de/232763_Telefonische_und_schriftliche_Vorgangsbearbeitung_2015_Koeln

ins Archiv: http://archive.is/2o8Kf

Zitat
Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 
Soweit mir bekannt, sind das Rechtsgeschäfte. Geld steht lediglich der LRAs zu. Die Anderen haben gar nicht mitzureden. Welch ein Sumpf?

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-ycKsSXKqZwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:101414-2014:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

ins Archiv:  http://archive.is/iLenT

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) hat von der Bundesnetzagentur per Zuteilungsbescheid die Nummerngasse 018-59995- mit dem Durchwahlbereich 0 bis 9999 zugewiesen bekommen.

Zitat
Die Kundenanrufe werden im First Level bei vier externen Call Centern angenommen. 

Der BS macht selbst nichts mehr, die vergeben alles nach außerhalb.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 15:02 von Bürger«

  • Beiträge: 7.335
Anbei der Direktlink zur Entscheidung

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. gegen comtech GmbH - Rechtssache C-568/15

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=188524&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=603746

Rn 24
Zitat
Außerdem ergibt sich aus mehreren Vorschriften der Richtlinie 2011/83, dass der Verbraucher grundsätzlich keine weiteren Kosten zu tragen hat als die gewöhnlichen Kosten, wenn er seine in dieser Richtlinie verankerten Rechte wahrnimmt, und dass mögliche zusätzliche Kosten infolgedessen zulasten des Unternehmers gehen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Warum kostet das Service-Telefon überhaupt Geld?
Die pro Anruf anfallende Gebühr deckt die Kosten des Betriebs der technischen Infrastruktur ab, die hinter den Servicerufnummern steht. Nur durch diese Infrastruktur kann gewährleistet werden, dass der Anrufer auch zu Stoßzeiten, in denen mehrere tausend Anrufer gleichzeitig anrufen, einen Ansprechpartner im Beitragsservice erreicht. Erträge erwirtschaftet der Beitragsservice aus dem Betrieb der Servicenummern nicht. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit wird der telefonische Service nur von den Beitragszahlern mitgetragen, die diesen auch nutzen. Eine kostenfreie Servicerufnummer müsste aus den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag -und somit von allen Beitragszahlern- mitfinanziert werden.
http://www.br.de/unternehmen/service/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-fragen-antworten-faq-100.html

Wird man dann demnächst seinem Widerspruch auch frankierte Rückumschläge sowie Blanko-Papier und Druckertoner beifügen müssen, damit auch der "[Widerspruchs-]Service nur von den Beitragszahlern mitgetragen [wird], die diesen auch nutzen"?!??!
Das wäre jedenfalls die Konsequenz aus obiger - wiedermal verschwurbelter - "öffentlich-rechtlicher" Begründungs-Rhetorik.

Es ist einfach nur noch lachhaft - nein, krankhaft.


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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist alles viel interessanter:

Zitat
Warum kostet das Service-Telefon überhaupt Geld?

... Eine kostenfreie Servicerufnummer müsste aus den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag -und somit von allen Beitragszahlern- mitfinanziert werden.
http://www.br.de/unternehmen/service/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-fragen-antworten-faq-100.html

Aus den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag müssen ja schließlich auch noch erfolglose Vollstreckungen, Haftbefehle und Haftaufenthalte bezahlt werden, achso und natürlich die stolzen Gehälter und Renten  und und und...da bleibt nicht mehr viel übrig 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P

P

  • Beiträge: 141
Interessantes und erfreuliches Urteil des EuGH. Mit dem Rundfunkbeitrag hat es allerdings nichts zu tun, da hier keine Unternehmer-Verbraucher-Beziehung vorliegt.

Im Übrigen ist es bekanntermaßen ohnehin in der Regel sinnlos, beim Beitragsservice anzurufen.


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  • Beiträge: 7.335
da hier keine Unternehmer-Verbraucher-Beziehung vorliegt.
Es zählt aber nicht die nationale Sicht, sondern die der EU, da Rundfunk europäisches Recht ist; siehe Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste. Und für die EU sind auch die dt. ÖRR Rundfunkanstalten Unternehmen; siehe auch WDR-Gesetz, wo der Begriff "Rundfunkunternehmen" vom zuständigen Landesgesetzgeber explizit für den WDR angesetzt worden ist.

Und der Bürger ist hier regelmäßig Verbraucher, wie im gesamten binnenmarktinternen Handel der EU.

Daß es keine Vertragsbeziehung zwischen diesen Unternehmen und dem Bürger, bzw. Verbraucher hat, ist ja nochmal eine ganz andere Nummer.

Anbei die Definition des EU-Generalanwaltes zum Begriff "Unternehmen":

Rn. 37 - Unternehmensbegriff -
Zitat
Der Begriff des Unternehmens ist funktional zu verstehen und umfasst jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung(31). Eine Einrichtung, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ist kein Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts(32).

Rn. 39 - Wirtschaftliche Tätigkeit -
Zitat
Wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten(34). Dabei spricht ein fehlender Erwerbszweck oder eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht für sich allein noch nicht gegen die Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit, solange Güter und Dienstleistungen angeboten werden(35).

Der Rundfunk unterbreitet im Bereich des Medienmarktes im Sektor der audio-visuellen Medien gemäß §11a Rundfunkstaatsvertrag Angebote.

Das genügt grundsätzlich erst einmal für die Definition eines wirtschaftlichen Unternehmens, weil es ja nun einmal für die EU nicht auf die Rechtsform ankommt und auch nicht auf die Art der Finanzierung.

Rechtssache C-74/16 - Stellungnahme des EU-Generalanwaltes
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=grundrechte&docid=187927&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=943804#ctx1


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Keine Unterstützung für
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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P

P

  • Beiträge: 141
Wenn wir das als gegeben annehmen ändert das trotzdem nichts daran, dass bezüglich des Rundfunkbeitrags keine Unternehmer-Verbraucher-Beziehung besteht.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht Einzelaspekte zum Anlass nehmen, tendenziell vom eigentlichen Kern-Thema des Threads abschweifende Diskussionen zu starten, sondern bitte wieder eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des Threads bleiben, welches hier lautet
EuGH-Urteil: 0180-Anrufe dürfen keine Zusatzkosten verursachen
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2017, 17:40 von Bürger«

  • Beiträge: 2.354
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Es ist davon auszugehen, dass der Beitragsservice Köln zukünftig kostenfrei erreichbar sein wird.
Den wahren Grund für Gebühren - jedenfalls Mindestgebühren - kennen Callcenter-Insider: Um die Callcenter vor Beschimpfern und weibliches Personal gegen "verkorkste verbale Sex-Romantikern" zu schützen. Naja, das mit der Reduzierung von Beschimpfung, das dürfte hier passen.

Wer überhaupt 0180...Nummern anruft, ist selber schuld.
Man sucht im Impressum oder sonst wo eine normale Nummer und wird dann fast immer durchgeschaltet - bei fast allen Unternehmen.

Und wer noch in Köln beim Beitragsservice anruft
statt gebührenfrei bei seiner regionalen ARD-Anstalt, der ist zwar ein gehorsamer Staatsbürger, aber das war nicht als Kompliment gemeint.

Und Anmerkung zur Rechtsbegründung von unsern Märchenerzähler-Juristen von ARD, ZDF usw.:
Gemäß Verursacher-Prinzip soll demnach der Kostenveranlasser zahlen.
Dafür gibt es eine Entschuldigung, denn immerhin ist noch größerer juristische Blödsinn durchaus denkbar.

Jedoch, bleiben wir dabei,

mit diesem Juristenmärchen wären die rund 20 000 Euro Kosten für 3 Monate Beugehaft einer Beitragsverweigerin ... richtig, die muss das jetzt natürlich erstatten?
(Dafür gab es anscheinend keinerlei Problem, dass das von der Gemeinschaft der Beitragszahler zu zahlen sei. Dafür steht hier noch auf der Todo-Liste, einmal anzufragen, ob für den Entscheider beim Beitragsservice ein Strafverfahren wegen Veruntreuung in Form von sinnwidriger Verschwendung erfolgte. 100 Beitragszahler-Einnahmen eines Jahres "verbrannt".)

Und die Idee mit der Einlieferung von Papier und Druckertoner bei jeder Anfrage:

Klasse! Darf man jetzt unter Berufung auf den Juristenblödsinn ein paar Gramm schwarzes Tonerpulver lose in den Briefumschlag reinschütten?
Disclaimer: Dies war nicht als Empfehlung gemeint, sondern in der Auffassung, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne.

Und daran angekoppelt der Freiumschlag-Trick,
wenn der Service sagt, auf weitere Briefe werde nicht geantwortet. Dann fügt man wie zu Großvaters Zeiten beim nächsten Polter-Brief einen Freiumschlag für die Antwort bei unter Berufung auf die Juristenmärchen.
Da niemand die Briefmarke als Valuta-Eingang der Buchhaltung melden möchte, bekommt man dann dennoch eine Antwort. Schließlich könnte sonst ja jemand auf die Idee kommen, den Beitrag in Briefmarken zu bezahlen (die es irgendwo in Rumänien, Bulgarien möglicherweise deutlich preiswerter gibt).

So spart man die Kosten für Einschreiben, die ja etwas höher sind, und spart die Zeit für Schlangestehen bei Einschreiben-Aufgabe. Die Briefmarke bekommt man im übrigen ja dann gewöhnlich unfrankiert zurück.
Unter Berufung auf den beschriebenen Juristenblödsinn darf man das auch wiederholen.
(Aus Erfahrung bewährt - aber in anderem Zusammenhang, wenn man UMGEHEND für einen neuen Vorgang ein Aktenzeichen erhalten möchte von irgendeiner Behörde. Nur so klappt das fast immer umgehend.)


Auch kann man so erzwingen, dass nicht in Köln,

sondern bei der Senderanstalt bearbeitet wird, indem man den Brief mit Freiumschlag nur dorthin sendet.

So, das war's, und ich gestehe reumütig, nicht alles klebte 100 % am Thread-Thema, aber mindestens 80++ %? :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2017, 20:19 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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