Besonders schrill ist RN 26. Darin findet sich folgender Satz:
Dies betrifft auch andere Personen wie z.B. das Reinigungspersonal, aber auch z.B. Eltern, die sich - vorübergehend - in der Kinderkrippe aufhalten und in diesem Zusammenhang ihre Mobilfunkgeräte nutzen können.
D. h., dass man sogn. Rundfunkbeiträge zahlen soll, weil Betriebsfremde dort ihre Mobiltelefone nutzen könnten. Was kommt als Nächstes? An der Bushaltestelle zahlen, weil man da das Mobilgerät nutzen kann? Am Taxistand, weil man beim warten ... Oder für Papierkörbe, weil man beim Entsorgen von Müll ja telefonieren kann? Im Wald kann man ein Mobiltelefon auch verwenden, es muss nicht einmal in Netz vorhanden sein.
Erinnert an "Taxman" von den Beatles:
"if you drive a car I tax the street ... if you take a walk I tax your feet".
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.