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Autor Thema: VG unterstellt: Kirchenpfarrer komsumieren nie Rundfunk - aber Beweise fehlen  (Gelesen 1436 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Mittlerweile gibt es ja schon viele verrückte VG-Urteile.

Aber das "Urteil" des VG Würzburg v. 24.11.2016 – W 3 K 14.1232
schlägt, m. E. nach, jetzt sozusagen dem Fass den Boden aus.

Aus dem "Urteil":
Zitat
....Eine Kinderkrippe sei nicht etwa mit einer Kirche als einem Ort der inneren Einkehr und des Gebets vergleichbar. Demgegenüber gebe es in Kindertagesstätten in der Regel auch Räume, die der Verwaltung sowie der Besprechung und Pausen der Erzieher und der Erzieherinnen dienten.
Dass in derlei Räume nicht auch das Rundfunkangebot genutzt werde, sei jedenfalls nicht in gleichem Maße ausgeschlossen wie der Rundfunkkonsum in Kirchen....
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-115955?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Das ist doch sozusagen die Unterstellung, dass

- Kinderkrippen angeblich immer Pausenräume haben

und dass

- Kirchenpfarrer/Kirchenprediger an ihrer Arbeitsstelle angeblich niemals Rundfunk konsumieren.

Halte nur ich diese "Richter" vom VG Würzburg für schwachsinnig? Und wenn sie nicht schwachsinnig sind ( ? ),
dann sind sie aber mindestens hochgradig korrupt!

Der Rundfunkkonsum in Kirchen wäre angeblich ausgeschlossen ( ? ? ? )

Aber Rundfunkkonsum in Kirchen ist doch theoretisch und praktisch möglich und kann deshalb nicht ausgeschlossen werden!
Oder etwas nicht?

Rundfunkproduktion in Kirchen sind doch auch möglich: https://www.ekd.de/glauben/fernsehgottesdienste.html
Wer defäkieren kann, der kann auch essen! - Und wer senden kann, der kann auch empfangen! Oder etwa nicht ?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2017, 02:59 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Besonders schrill ist RN 26. Darin findet sich folgender Satz:
Zitat
Dies betrifft auch andere Personen wie z.B. das Reinigungspersonal, aber auch z.B. Eltern, die sich - vorübergehend - in der Kinderkrippe aufhalten und in diesem Zusammenhang ihre Mobilfunkgeräte nutzen können.

D. h., dass man sogn. Rundfunkbeiträge zahlen soll, weil Betriebsfremde dort ihre Mobiltelefone nutzen könnten. Was kommt als Nächstes? An der Bushaltestelle zahlen, weil man da das Mobilgerät nutzen kann? Am Taxistand, weil man beim warten ...  Oder für Papierkörbe, weil man beim Entsorgen von Müll ja telefonieren kann? Im Wald kann man ein Mobiltelefon auch verwenden, es muss nicht einmal in Netz vorhanden sein.

Erinnert an "Taxman" von den Beatles:
"if you drive a car I tax the street ... if you take a walk I tax your feet".

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2017, 12:11 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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