Rausgegriffen aus dem Zitat des Eingangsbeitrages:
Wie ist das eigentlich, bezüglich der VA bei Menschen die der Deutschen Sprache nicht mächtig sind und nicht darüber aufgeklärt wurden was ein VA ist ?
Die Pflicht (!), ein amtliches Dokument in einer Sprache auszustellen, die derjenige versteht, an den dieses Dokument gerichtet ist, hat es innerhalb der EU nur für EU-Bürger und nur für jene Sprachen, die in den Ländern regulär gesprochen werden bzw. Amtssprache sind, die Teil der EU sind.
Nicht davon berührt ist, daß jener Bürger, für den extra ein Dokument in seiner Sprache angefertigt wird, zur Kostenerstattung herangezogen werden kann.
Allen anderen bleibt der Weg zur Vertretung ihres Landes, in dem sie aufgewachsen, bzw. aus dem sie bspw. nach Deutschland eingereist sind, um ein für sie in ihrer Sprache verfasstes Dokument zu erhalten. Meist wohl auch wieder kostenpflichtig.
Wohl EuGH-seitig noch ungeklärt ist der Sachverhalt bei einem EU-Bürger, der zwar EU-Bürger ist, aber keiner Nationalität angehört, die im Bereich der Europäischen Union sesshaft ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;