Was mich stutzig macht bei dieser ganzen Sache ist, dass Internet-Radio und Internet-Fernsehen überhaupt als "Rundfunk" angesehen werden. Das ist laut ursprünglicher Definition dieses Begriffs nämlich nicht der Fall.
Rundfunk bezeichnet die Übertragung von Informationen jeglicher Art (beispielsweise Bilder, Ton, Text) über elektromagnetische Wellen (siehe auch: Funknetz), wobei die Informationen für die Öffentlichkeit gedacht sind. Jeder kann sie empfangen; gegebenenfalls sind sie aber codiert und nicht ohne vorherige Entschlüsselung vollständig verwertbar. [...]
Sonderformen des Rundfunks sind das Internet-Radio und das Internet-Fernsehen, welche ihre Inhalte überwiegend nicht mittels elektromagnetischer Wellen verbreiten.Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/RundfunkRundfunk ist also ursprünglich eine Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen. Genau das macht ja den Charakter des RUND-FUNKs aus: Es wird wir "gefunkt", und zwar "rundum" sozusagen, so dass es sich hierbei eindeutig um eine Punkt-zu-Mehrpunkt Verbindung handelt. Internet-Inhalte sind nun aber eines ganz anderen Charakters, denn es handelt sich bei solchen um eine Punkt-zu-Punkt Verbindung. Das heißt also, es erfolgt keine Übertragung, wenn keine Anfrage nach dieser besteht! Es wird also nicht ungefragt "rund-gefunkt".
Beim ursprünglichen Begriff des Rundfunks ist es ja so, dass auch dann "gefunkt" wird, wenn keiner "zuhört" bzw. die Signale empfängt. Von echtem Rundfunk könnte man bei Internetinhalten nur dann sprechen, wenn ein Sender seine Internet-Sendungen an jede in Deutschland vorhandene IP-Adresse schicken würde (auch an die dynamisch vergebenen - was heißen würde, man müsste proforma ganze Adressräume abdecken). Dies ist aber nicht der Fall und wäre angesichts der dadurch enstehenden Datenmenge technisch wohl auch nicht machbar. Und selbst wenn sie es hinbekommen würden, dann bräche das Internet in Deutschland unter der Datenlast zusammen.
Weiterhin müssten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (im weiteren mit ÖR bezeichnet) genauer definieren, was denn nun an einem Computer die Empfangseinheit darstellt. Freilich kann eine TV-Karte als Empfangseinheit gesehen werden, denn zu diesem Zwecke wurde sie produziert. Und Hersteller liefern diese in aller Regel mit der notwendigen Software aus. Wer sich also so eine Karte anschafft, zielt bewusst darauf ab, Rundfunk-Inhalte (also elektromagnetische Wellen) zu empfangen. Und es kann davon ausgegangen werden, dass er eine Karte betreiben möchte, die mit seinem Rechnersystem kompatibel ist. Klar, wer würde sich schon eine Karte in einen Linux-Rechner einbauen, wenn diese nur mit Windows funktioniert.
Ganz anders hingegen bei Rechnern ohne speziell abgestimmtes Empfangsmodul (TV-Karte, TV-Stick, etc.): Das bloße Vorhandensein einer Netzwerkkarte gewährleistet noch nicht, dass Inhalte ohne weiteres empfangen werden können. Hierzu muss mindestens geeignete Software installiert sein. Zum einen Treiber für eine Netzwerkkarte, zum anderen Software, welche die Internet-Inhalte decodieren und darstellen kann (z.B. Browser und notwendige Plugins). Also erst das gezielte Einrichten eines Computers und eine gezielte Ansteuerung der Internet-Angebote führt zum "Empfang". Daraus folgt, dass der Zweck eines Computers nicht in erster Linie dem Charakter eines Empfangsgerätes folgt, wie dies bei einem Fernseher oder Radio der Fall ist. Es ist lediglich eine potentielle Funktion, die durch die Installation geeigneter Softare (sofern nicht vorinstalliert) herbeigeführt werden muss.
Hierzu wird also schon einmal ein gewisses technisches Grundverständnis vorausgesetzt, um diese Funktion herbeizuführen, wenn diese nicht vorhanden ist. So manch einer surft noch mit einem veralteten Betriebssystem und zu den Internet-Inhalten der ÖR inkompatiblem Browser -- ganz zu schweigen davon, dass solche "alten Kisten" meistens nicht einmal die notwendigen Hardware-Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt die Inhalte schnell genug verarbeiten und darstellen zu können. Somit ist der Zugang zu diesen Inhalten nicht gewährleistet und eine öffentliche Zugänglichkeit darf angezweifelt werden. Dies ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass die Internetinhalte der ÖR nicht für alle erdenkliche Hardware, Betriebssysteme, Browser und Versionsnummern verfügbar sind. Es gibt hierzu nämlich keine technische Norm, wie das bei Fernseh- und Radiogeräten der Fall ist. Selbst mit einem Radio aus den 70er Jahren könnte man heute noch Sendungen des Rundfunks empfangen. Anders aber z.B. wenn jemand einen Rechner mit dem Betriebssystem BeOS und dem Browser NetPositive verwendet (dies ist zwar eher selten, aber es gibt solche Nutzer). Dies würde verhindern, dass sämtliche Internet-Streams der ÖR dargestellt werden können. Aber es müsste nicht einmal so etwas seltenes wie ein BeOS sein. Es reicht schon, wenn die Hardware des Rechners schlichtweg zu "lahm" ist, um diese Internet-Inhalte darstellen zu können.
Somit muss davon ausgegangen werden, dass Internetfähigkeit allein noch keine Garantie darstellt, dass das Gerät auch empfangen kann. Die "Empfangseinheit" ist, wie oben dargestellt werden konnte, vielmehr ein Zusammenspiel von geeigneter Hard- und Software. Da hier keine Norm existiert, müssten die LRA für alle jemals am Markt erhältlich gewesenen Computer-Modelle, einschließlich deren möglicher Hard-/Software Varianten, diese Empfangsfähigkeit gesondert ermitteln und eine Liste herausgeben, auf welcher nachzulesen ist, für welche Modelle bezahlt werden muss und für welche nicht. Weiterhin müsste für jeden PC, der durch privaten Eigenzusammenbau enstanden ist, von den LRA der Nachweis erbracht werden, dass es sich tatsächlich um einen empfangsfähigen Computer handelt. Oder aber die ÖR bieten ihre Internetinhalte für alle erdenklichen Betriebssystem-/Browser-Kombinationen an, die es jemals gegeben hat oder aufgrund von Eigenbau geben könnte. Die ÖR können nicht verlangen, dass ein Nutzer sich neue Hardware anschafft, um die Inhalte darstellen zu können.
Nur durch das Anbieten für alle erdenklichen Computervarianten könnte sichergestellt werden, dass man mit einem internetfähigen Computer auch tatsächlich "empfangen" kann. Denn wenn man einen Monitor betreiben kann, der keine Empfangseinheit hat, so kann man auch einen Computer betreiben, der keine vollständige "Empfangseinheit" hat -- wenn nämlich die notwendige Software fehlt. Argumentiert man nun, dass man ja potentiell eine solche Software installieren könne, so müsste man entsprechend auch für einen Monitor behaupten, dass man an diesen jederzeit eine Empfangseinheit anschließen könne. Im Umkehrschluss heißt das: Da bei einem Gerät ohne Empfangseinheit keine Gebührenpflicht zum Tragen kommt, darf man auch für einen Computer keine Gebühren erheben, wenn dieser nicht über ein Empfangsmodul verfügt. Wie aber oben schlüssig gezeigt werden konnte, ist das "Empfangsmodul" eines Rechners erst durch die geeignete Kombination von Hard- und Software vollständig und somit vorhanden. Und erst dadurch wird ein Rechner zum empfangsfähigen Gerät.
Abgesehen von alledem wurde das Internet ursächlich nicht für Rundfunk konzipiert. Es hat seinen Ursprung im militärischen Bereich und war zum Zwecke eines zeitnahen Informationsaustauschs, bzw. zur Übertragung von gerichteten, dialogorientierten Informationen gedacht. Diese Gerichtetheit (Punkt-zu-Punkt) und Dialogorientiertheit (Interaktivität) setzte sich dann auch nach Wegfall der ausschließlich militärischen Nutzung in der Idee der sogenannten "Hyperlinks" fort, wonach Inhalte beliebig miteinander verknüpft werden können und interaktiv vom Benutzer abgerufen werden. Zu diesem Zeitpunkt war das Internet technisch gesehen eine Art Netzwerk aus frei-verknüpfbaren Informationen in digitaler Textform und enstpräche so eher den Medien des Druckwesens, wie z.B. Zeitungen und Zeitschriften, bei denen man sich ja auch aussucht, auf welche Seite man blättern möchte. Eine Übertragung von Rundfunk-Inhalten (die einem nicht-interaktiven und nicht-dialogbasierten Charakter entsprechen, da nur passiv empfangen wird) war hierfür nicht angedacht. Analog hierzu sind übrigens auch Mobiltelefone zu sehen, da diese Technik ursprünglich nur zum Telefonieren gedacht war.
Während beim klassischen Rundfunk die Sender selbst für die technischen Vorrichtungen sorgen, um ihre Inhalte auszustrahlen, ist dies bei der Zurverfügungstellung (nicht Ausstrahlung!) von deren Internet-Inhalten nicht der Fall. Hier wurde die technische Einrichtung "Internet" für angeblichen "Rundfunk" zweckentfremdet (Das wäre so, als würde die ARD morgen auf die Idee kommen, Bücher drucken zu lassen und ab sofort Gebühren für die "Empfangseinheit Sehkraft" Gebühren verlangen. Man könnte ja potentiell eine Bibliothek besuchen und ein Buch der ARD lesen. Blinde sind natürlich von der Gebühr zu befreien).
Wie aber ganz zu Anfang bereits geschildert, ist die Bereitstellung von Internet-Inhalten technisch gesehen kein Rundfunk. Diese Bereitstellung erfolgt zudem sowohl ungefragt, als auch hinsichtlich der Grundversorung unbegründet. Sie schießt damit über das Ziel des Grundversorgung-Gedankens weit hinaus. Wenn nun die ÖR dies trotzdem als Teil der Grundversorgung ansehen und die Art der Übertragung als "öffentlichen" Rundfunk auslegen, so müsste von ihnen auch gewährleistet werden, dass Internet-Inhalte auch dann "empfangen" werden können, wenn man keinen Internetanschluss hat (z.B. bei T-Online, Alice, Freenet, etc.), der bekanntlich in aller Regel nur privat und entgeltlich zu haben ist.
Zu deutsch: Um die Charakteristik des "öffentlichen" Rundfunks zu gewährleisten, müssten die Rundfunkanstalten entweder für jeden, der ein "neuartiges Empfangsgerät" bereithält, die Providerkosten übernehmen. Oder aber sie müssten strenggenommen selbst zum (kostenlosen) Provider werden und ein eigenes, bundesweites, lückenloses Netz errichten, über welches die Inhalte der ÖR "gesendet" werden. Nur so würden sie die zu ihren Zwecken mißbräuchlich genutzten technischen Fremdvorrichtungen der vorhandenen, privaten Provider umgehen. Das tun die ÖR aber nicht. Dieser Teil der Grundversorgung ist also nicht ohne weiteres öffentlich und für jeden zugänglich.
Besonders deutlich wird dies am Beispiel eines arbeitslosen, mittellosen Mannes ohne Radio und Fernseher, der lediglich einen Computer nutzt, um Bewerbungen zu verfassen. Er mag über einen internetfähigen Computer verfügen. Doch wenn er keinen Internetanschluss hat, da er sich diese monatliche Belastung nicht leisten kann, so kann er auch nichts "empfangen". Er wird also von der laut ÖR behaupteten Grundversorung mittels Internet-Inhalten ausgeschlossen, obwohl er die technischen Voraussetzungen zum Empfang angeblich bereits durch einen "internetfähigen Computer" erfüllt. Da ihm nun aber die Rundfunkanstalten weder einen kostenlosen Internetanschluss ins Haus legen, noch ein bundesweites, sendereigenes WLAN bereitstellen, liegt kein "öffentlicher" Rundfunk vor. Siehe hierzu ganz oben noch einmal zur Definition von Rundfunk: "...wobei die Informationen für die Öffentlichkeit gedacht sind. Jeder kann sie empfangen.". Jeder kann sie empfangen? Ein Witz! Um etwas empfangen zu können, müsste gesendet werden. Dies ist aber ausgeschlossen, wenn man keinen Internetanschluss hat. Ferner liegt hier eher eine Art Nötigung vor. Denn angenommen, der arbeitslose Mann hätte tatsächlich Interesse an den Internet-Inhalten der ÖR, so käme er nicht ohne unzumutbaren, finanziellen Aufwand in deren Genuss. Und wenn er sich das eben nicht leisten kann, so kann eben nicht "jeder empfangen".
Leider scheitert diese Einsicht in der Praxis an der technischen Unwissenheit der Verantwortlichen. Anders kann ich mir es nicht erklären, dass der Gesetzgeber so einen Schwachsinn wie die Gebühren für "internetfähige Computer" gewährt. Ganz besonders dumm erscheint diese Regelung hinsichtlich Gewerbetreibender. Spätestens hier hätte man halt machen müssen. Denn was soll diese Unterstellung, dass jemand einen Computer am Arbeitsplatz zum Fernsehen und Radiohören nutzen könnte?! Dümmer geht es nicht! Allein schon das Wort "Computer" deutet auf den eigentlichen Zweck solcher Geräte hin ("to compute" = "berechnen" - bzw. im Deutschen: "Rechner"). Ein Computer ist für Gewerbetreibende schlicht und einfach ein Arbeitswerkzeug und keine Multimedia-Maschine zum Privatvergnügen. Die Einspeisung öffentlich-rechtlicher "Rundfunk"-Inhalte ins Internet geschieht ungefragt. Das Internet war ursprünglich nie dazu angedacht und wird von den Sendeanstalten zu eigenen Zwecken ungefragt mißbraucht.
Deshalb obläge es den Sendanstalten, dafür zu sorgen, eine eigene technische Infrastruktur außerhalb des Internets zu errichten (z.B. bundesweites WLAN) oder ein anmeldegekoppeltes Portal zu errichten, wie es auch für viele andere Dienste im Internet üblich ist. Der technische Aufwand für letztgenannten Vorschlag wäre vergleichsweise gering, nämlich eine schlichte Anmelde-Prozedur. Besser noch wäre eine verschlüsselte Übertragung, für die ein spezielles Decodier-Gerät benötigt wird. Mittels eines Decodier-Geräts wäre die Unterscheidung zwischen "internetfähigem" und "nicht internetfähigem" Computer hinfällig. Es ginge nur noch darum, ob eine Empfangseinheit vorhanden ist, mit welcher der Datenstrom öffentlich-rechtlicher Inhalte empfangen werden kann. Für herkömmlichen Rundfunkempfang am PC braucht man ja schließlich auch eine TV-Karte, also eine spezielle Empfangseinheit. Es kann nicht sein, dass jemand ungefragt ein Medium in Anspruch nimmt, um seine Inhalte einzuspeisen, und dann von jedem Geld dafür möchte, der diese Inhalte potentiell abrufen könnte. Oder zahlen wir demnächst Gebühren für die Luft, die wir atmen, weil sich auf dem Marktplatz ungefragt ein Nachrichtensprecher der ÖR aufstellt und die Meldungen des Tages verliest? Da Schallwellen über die Luft übertragen werden, könnten wir davon ja etwas "empfangen"...
GEZ - Nein Danke!