Autor: 13. Februar 2017, 00:41
Bildquelle: http://up.picr.de/27666968nj.jpgnetzpolitik.org, 10.02.2017
Bundesverwaltungsgericht:
Behörden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebühren für AuskünfteArne Semsrott
Kopien für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz dürfen kein Geld mehr kosten. Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Seit 2006 hatten Bundesbehörden zu hohe Rechnungen an Bürger gestellt.
Eine Schwarz-Weiß-Kopie für zehn Cent, eine Farbkopie für fünf Euro. Wenn Bundesbehörden Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geben, senden sie die Ergebnisse gerne per Post statt per E-Mail zu. Bisher stellten sie die Kosten dafür den Antragsstellern in Rechnung.
Das wird sich künftig ändern müssen. Wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, das diese Woche veröffentlicht wurde, gab es für die Erhebung von Auslagen wie Kopien und „besonderer Verpackung“ von Briefen seit 2006 keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Zwar dürfen grundsätzlich für Leistungen nach dem IFG Gebühren berechnet werden. Auslagen zählen jedoch nicht dazu. [..]
Möglicherweise hat das Urteil auch Auswirkungen auf die Bestandskraft entsprechender Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder. [..]
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