@ Kurt
ich hab mich klar zum Datenschutz geäußert und ich liege damit nicht daneben. In dieser Form wie der Datenschutz organisiert ist und zwar,
oben bei der EU angefangen bis zum kleinsten Betrieb ist das alles nur eine gesetzliche Bestimmung die immer mit einer zum Unternehmen gehörenden Person besetzt ist. Wo bleibt die Kontrolle, wo bleibt die Aufsicht, ganz einfach im Betrieb in der Verwaltung selbst.
Solange diese Personen nicht ausgestattet sind, gesetzliche Verletzungen und Verstöße vor Gericht abgeurteilt werden können, was nütz dann hier ein Bussgeld von max. 130.000 Euro. Das ist doch eine Verhandlungsbasis. Wie am Stammtisch ich hab ne Wette verloren.
Bin 25 Jahren in D im Support unterwegs gewesen und jeden Tag mit Daten in Betrieben und Verwaltungen gearbeitet. Wenn ich meine Arbeit nicht machen kann, weil man die EDV-technisch blockiert, dann zahlt der Kunde die Zeit oder er sorgt dafür dass ich arbeiten kann so wie es notwendig ist. Das wurde dem Kunde vorher immer klar gesagt und bei Antritt mit einem Blatt Papier, wer ist Ansprechpartner usw. abgesegnet.
Aus meinen Schulungen als das erste Datenschutzgesetz 1993 vorlag, wurde gepredigt jetzt endlich ist die Sache geregelt. Ja genau das ging nicht lange, dann merkte insbesonders die Werbebranche und Verwaltung, so nicht und die Verbände gingen Massiv zu Werke, so geht das nicht. Also wurde es schnellstens abgeändert und geöffnet.
Dass die Meldedatenübertragung ein Verstoß gegen das BDSG und die EU-Richtline darstellt, ist denke ich unzweifelsfrei festzustellen. So geht das nicht in dem Zusammenhang. Aber die Bürger ertragen es was die Politik ihnen einbrockt in der Mehrheit und die LRA's machen es. Jetzt hinterher zu laufen und das ganze aufzutröseln bzw. genau zu hinterfragen, ob und wo der gesetzliche Verstoß liegt, hätte man den Gerichten aufzeigen müssen und können. Doch die Gerichte sagen Sie hätten über den RB zu entscheiden und nicht über den Datenschutz da diese die Aufgabe der DS-Beauftragten wäre.
Und ich denke hier zum Datenschutz war das Verfahren von Geuer beim Bayr. Verwaltungsgerichtshof schlecht vorbereitet und wurde glatt abgebügelt. Aber nun ist es so und nun sollte man eigenlich massiv gegen die erst kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Umsetzung der europäischen Datenschutzvorschriften einer Korrektur einwirken. Die Datenabfrage zu einem Beitragskonto ist doch nicht mehr relevat, außer für jeden Einzelnen persönlich ja. Dass ich die Auskunft in der notwendigen Form bekomme und das machen die in der Regel anstandslos.
Mich würde nur Interessieren woher Du deine Liste, die codierte EDV-Liste mit allen Einträgen, die sowohl von Automatischen Systemen als auch von Personen des BS in Köln vorgenommen wurden hast. Weil das wäre nähmlich bei einer Auskunft beim BS in Köln, das was dem Beitragszahler ausgehändigt werden müsste. Ich hab da seit 2008 nichts mehr angefordert.