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Autor Thema: Anmeldung auf Beitragskonto anderer Wohnung an gleicher Adresse nachprüfbar?  (Gelesen 2372 mal)

h
  • Beiträge: 304
Laut BVerwG soll doch ein wohnungsbezogener Beitrag aus Praktikabilitaetsgruenden vorteilhaft sein, die Flucht aus dem Rundfunkbeitrag verhindern und Ermittlungen hinter der Wohnungstuer obsolet machen.

Was kann aber der Beitragsservice gegen folgende Strategie tun?
1.) Anmeldung beim Beitragsservice ohne genaue Angabe zur Lage der Wohnung (welcher Stock, links oder rechts vom Treppenhaus, etc.)
2.) Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ohne genaue Angabe zur Lage der Wohnung (das sollte zumindest fuer Leute moeglich sein, die gerade umgezogen sind)
3.) Jetzt muss man sich nur noch mit einem befreundeten Nachbarn zusammentun und sich beim Beitragsservice als "Mitbewohner"des Nachbarn unter dessen Teilnehmerkonto ausgeben.

Nach meiner eigenen Rueckfrage beim Telefon-Support des Beitragsservice reicht Angabe des Teilnehmerkontos, des Beitragszahlers und dessen Geburtsdatum aus, um den eigenen Datensatz loeschen zu lassen.
Damit koennte man im Extremfall beliebig viele Personen eines Mehrparteienhaushalts unter nur einem Teilnehmerkonto fuehren. Die Datensaetze der Mitbewohner werden beim Beitragsservice dann nach 6 Monaten geloescht.

Der wohnungsbezogene Beitrag ist also mit erheblicher Ermittlungsunsicherheit verbunden und ermoeglicht erst die Flucht aus dem Rundfunkbeitrag.
Das wurde vom BVerwG bisher voellig ignoriert. Ein personenbezogener Beitrag haette diese Schwaechen nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 10:40 von Viktor7«

K
  • Beiträge: 2.246
Da jetzt schon der erneute "einmalige" Meldedatenabgleich 2018 lauert wird sich die ganze Spirale wieder drehen  :-X

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 10:40 von Viktor7«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 8
Die oben angeführte Anleitung funktioniert - wie mir ein Freund aus eigener Erfahrung bestätigt hat...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 10:40 von Viktor7«

h
  • Beiträge: 304
Bei dem Meldedatenabgleich werden Meldedaten bei den Meldebehoerden mit den Beitragsservicedaten abgeglichen.
Wenn weder bei Meldebehoerden noch bei Beitragsservice in den Datensaetzen Angaben zur Lage der Wohnung enthalten sind, ist eine Zuordnung des Datensatzes zur korrekten Wohnung unmoeglich. Oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 10:41 von Viktor7«

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  • Beiträge: 1.456
Natürlich geht das:
"Eine Wohnung ist ein baulich umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist, und nicht nur durch eine andere Wohnung betreten werden kann."

In das Treppenhaus kann man eine Matratze legen, und schon sind die anderen Wohnungen beitragsfrei!
Es muss also nur der zahlen, der auch mal im Treppenhaus schläft. Ein Hoch auf die "neuartige Wohnung"!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 10:41 von Viktor7«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Beiträge: 811
Na, denn, mal munter drauflosgemeldet... >:D


Edit Viktor7
Dieses Thema wurde wegen der schon grenzwertigen Übersicht des Forums geschlossen. Doppelpostings sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Der Grundsatz nicht nachprüfbarer Anmeldungen ist im Forum  schon im Zusammenhang mit der "verwaltungspraktischen Untauglichkeit des Anknüpfungspunkts Wohnung" beschrieben - siehe u.a. unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 10:41 von Viktor7«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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