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Autor Thema: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk  (Gelesen 5485 mal)

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Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
Autor: 10. Februar 2017, 14:32
Soweit sind wir schon: Mit Zwangsbeiträgen finanzierte das ZDF Verunglimpfungen ...



Böhmermann-Affäre : Gericht verbietet Teile der "Schmähkritik"
10.02.2017

Zitat
Der TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes "Schmähkritik" nicht mehr veröffentlichen.
[…]
Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

[…]

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/medien-landgericht-entscheidet-ueber-erdogans-klage-gegen-boehmermann_id_6625754.html


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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#1: 10. Februar 2017, 22:58
Im Nachgang zu meinem Eingangsposting möchte ich noch auf einen inzwischen erschienen Fachartikel auf Legal Tribune Online hinweisen:



Der schwie­rige Fall Böh­m­er­mann
10.02.2017

Zitat
[…] Obwohl bei der Abwägung sowohl die Meinungs- als auch die Kunstfreiheit zugunsten des Fernsehmoderators Jan Böhmermann berücksichtigt wurden, müsse Recep Tayyip Erdogan Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, mit denen ihm als inakzeptabel geltende sexuelle Verhaltensweisen unterstellt würden (Kinderpornos schauen), er mit österreichischen Sexualstraftätern auf eine Stufe gestellt (Fritzl und Priklopil) oder als unterhalb eines Schweins bzw. eines "Schweinefurzes" stehend beschrieben werde. […]

Quelle: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-urteil-324-o-402-16-boehmermann-erdogan-schmaehgedicht-teilweise-verboten-kommentar/


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s

six2seven

Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#2: 11. Februar 2017, 10:21
Es wird vom Ö.r.R. versucht, unflätige und unappetitliche persönliche Beleidigungen mit allen Mitteln Satire zu nennen. Ein Bommelmann wird nicht zum "Satiriker", indem er den Mainstream füttert.

Hätte er auch nur die Eier gehabt, sich bei der Reaktion auf seine Entgleisung der Sache zu stellen, statt unter den Rock des Medienherrschers Ö.r.R. zu kriechen, er hätte einen Punkt geholt, so lässt er die Sache von deren Rechts- und Linksanwälten ausfechten und zog es vor, unterzutauchen,… dort sollte er auch bleiben.

Wer nach dieser Posse weiterhin freiwillig, Monat für Monat, dem Ö.r.R. 17,50 € schenkt, darf nicht glauben, eine gute Tat an der Demokratie zu leisten, vielmehr füttert er weitere Bommelmanns, die sich ermutigt sehen, gleichen Dreck beim Medienherrscher abzuliefern.


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  • #GEZxit
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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#3: 11. Februar 2017, 10:47
Und die dummen Zahlschafe sollen denken, sie seien was besseres, weil sie nicht RTL2 & Co. sehen, sondern ZDF & Co. – wo ist der Unterschied?

Ich habe nur Teile des "Gedichtes" in der Presse gelesen (das hat mir gereicht – mehr brauchte ich nicht zu lesen), um einmal mehr festzustellen, wie dekadent und dumm das Fernsehvolk mittlerweile geworden ist. Presse- und Satire-Freiheit? Auch wenn ich persönlich nicht viel von Erdogan halte, war das, was ich gelesen habe, nichts anderes als ekelhafte Beleidigung auf unterirdischem Sprachniveau. Unwürdig.


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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#4: 11. Februar 2017, 11:01
ZDF Intendant Bellut in April 2016: "Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen".

Gemeint: Er genieße im Rechtsstreit mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan den vollen Rechtsschutz des ZDF.

Wir haben also verloren und müssen für den Rechtsstreit mit Geld aus dem Rundfunkbeitrag zahlen.

Seltsam, dass das Gericht hier nicht 100% an der Seite des Rundfunks wie üblich war.


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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#5: 11. Februar 2017, 15:41
Seltsam, dass das Gericht hier nicht 100% an der Seite des Rundfunks wie üblich war.
Beleidigungen sind nun mal vom Gesetz nicht gedeckt, auch nicht vom europäischen.

Aus diesem Grunde wurde auch die dt. Ausgabe des frz. "Charlie Hebdo" nur 1x gekauft; die sollten hier mal lieber beim dt. "Eulenspiegel" in die Schule gehen, um zu begreifen, wie man etwas beleidigungsfrei aufstellt.

Was für die Printmedien gilt, zu gelten hat, gilt auch für die audio-visuellen Medien.


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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#6: 11. Februar 2017, 16:53
Großartig!

Unabhängig davon, ob man die "Gedichte" Böhmermanns als Kunst ansieht oder nicht, kann hier festgestellt werden, dass die öffentlich rechtlichen Medien NICHT geeignet sind, Kunst und Kultur zu vertreten. Denn: sobald an einem "Kunstwerk" etwas rechtswidriges festgestellt wird (und das kann auch oder gerade bei grossen Werken passieren) und ein Gericht die Verbreitung untersagt, müssen die ÖR kuschen. Das ist dann nichts anderes als das immer wieder gern zitierte Beispiel der Zensur in China.

Wenn Böhmermann zu seinem "Kunstwerk" steht, müsste er nun gegen die Zensur auf irgendeine Weise angehen, auf die Veröffentlichung seiner Schöpfung im Ganzen bestehen. Eine künstlerische Arbeit nur in Stücken zu erlauben ist ein Witz. Ich gehe aber davon aus, dass er nur ein harmloser Spassmacher ist und die finanziellen Interessen, die er mit der Aufmerksamkeit erregen wollte und hat, im Vordergrund stehen und standen.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#7: 11. Februar 2017, 17:13
Seltsam, dass das Gericht hier nicht 100% an der Seite des Rundfunks wie üblich war.
Beleidigungen sind nun mal vom Gesetz nicht gedeckt, auch nicht vom europäischen.

Wenn es um Rundfunk ging, wenigstens um Rundfunkbeitrag,  ging es nie um Recht oder Gesetz.


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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#8: 13. Februar 2017, 15:00
Wie gern präsentierte sich der ÖRR selbst als Kämpfer für Menschenrechte und gegen Rassismus - und nun das:


Bildquelle: http://www.lto.de/typo3conf/ext/lto/Resources/Public/Images/logo.svg

Legal Tribune Online, 13.02.2017

Böhmermann-Gedicht ehrverletzend

Zitat
"Das Landgericht Hamburg hat Jan Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen des Gedichts "Schmähkritik" über Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen. Das Gedicht reproduziere rassistische Vorurteile gegenüber Türken und verletze die Menschenwürde des türkischen Präsidenten."

Weiterlesen auf:
http://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2017-02-13-lammert-rede-boehmermann-gedicht-flughafenausbau-gestoppt/2/


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G
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Re: Gericht verbietet Teile von ZDF-Machwerk
#9: 13. Februar 2017, 18:22
Unabhängig davon welcher Haltung man zum osmanischen Potentaten und Despoten selbst huldigt, ist es schon unerträglich welch Würste, deren einzige Kompetenz in halbwegs unfallfreier Artikulation besteht, sich berufen fühlen über alles und jedes ihren Mostrich ablassen müssen.
Von geifernden, jegliche partielle Sozialisation vermissen lassenden Schreiweibern über solche spätpubertierende Geistespygmäen wie den oben benannten fühlt sich heute nahezu jeder ansonsten Erwerbsinkompetente Nichtnutz am Mikrofon zu höherem berufen. Den Orbit des feinsinnigen, geistreichen Humors mit dort kreisenden Loriots, Hildebrandts, usw vor Augen und dennoch für diese billige zweitklassige Kaspergilde unerreichbar fern.
Brücke oder Bett??? Nicht doch.
Almosen abgreifen funktioniert dank des ÖR-Versorgungswerkes dennoch. Verhungern muss keiner dieser "Klein"künstler.
Auch wenn sie es intelektuell bereits sind.

 


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