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Autor Thema: Verzwickte Situation,Welche Möglichkeiten?  (Gelesen 1996 mal)

h
  • Beiträge: 4
Verzwickte Situation,Welche Möglichkeiten?
Autor: 01. März 2017, 21:09
Hallo zusammen,

ich schilder euch mal einen fiktiven Fall von D. 

D ist 2016 mit  B zusammengezogen. B hatte sich bereits gewehrt und weist ein sagen wir mal negatives Guthaben auf. Sie ist also schon "bekannt" D war vor dem zusammenziehen ein unbekanntes blatt. Nach einer Menge Infopost wurde D dann zwangsangemeldet. Nun sind B und D beide bekannt und sammeln also parallel negatives Guthaben. (wobei D natürlich nichts von einer Zwangsanmeldung weiß, ein Bescheid kam bisher nicht)

Nun muss man aber wissen das B wegen einer anderer Geschichte bereits die Vermögensauskunft beim freundlichen abgeben musste und nichts pfändbar oder verwertbar ist und war.

Welche Optionen wären hierbei nun gegeben?

D. dankt euch im voraus


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h
  • Beiträge: 4
Keiner der Helfen mag?

Mittlerweile hat D einen Festsetzungsbescheid bekommen, wonach er wohl scheinbar Widerspruch einlegen sollte...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2017, 09:43 von Uwe«

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Hallo,
einfach mal hier einlesen, dauert zwar etwas, ist aber ganz erhellend.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419

Kleiner Tip von mir. Festsetzungsbescheide kommen m. Erfahrung nach nicht als Einschreiben. Da kann gaaaaaaanz leicht einer verloren gehen. ;) Die Beweislast ist auf Seiten des Absenders. So gewinnst Du etwas Zeit und kannst Deine Kräfte schon mal fokussieren.
In Deinem spezillen Fall würde ich irgendwann mal der schnucklig, süßen GEZ stecken, daß Person B der Wohnungsinhaber ist. Dann bist Du raus aus dem Rennen.


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
D ist 2016 mit  B zusammengezogen. ...  Nun sind B und D beide bekannt und sammeln also parallel negatives Guthaben.

D. h., die zuständige Landesrundfunkanstalt fordert für eine Wohnung 2 mal den sogn. Rundfunkbeitrag. Das ist nicht zulässig! Siehe:
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Die Eigenwerbung der ÖR-Sender zur Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags lautete daher: Eine Wohnung, ein Beitrag und wartete mit Beispielen auf, z. B. der WG, für die unabhängig von der Zahl der Bewohner nur einmal zu zahlen wäre. Die Lage wird auch vom Beitragsservice entsprechen beschrieben:  https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e224/Faktenblatt_zum_neuen_Rundfunkbeitrag.pdf Da heisst es:

Zitat
  • Es gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle. Der Rundfunkbeitrag ist künftig geräteunabhängig ausgestaltet.
  • Pro Wohnung muss nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Beitrag gilt dann für alle Personen, die in dieser Wohnung leben.

Es hängt vor allem von der eigenen Nervenstärke ab, ob man a) dem BS überhaupt antwortet oder b) nur mit der Landesrundfunkanstalt kommuniziert. Natürlich kann man denen mitteilen, dass sie versuchen für eine Wohnung zweimal zu kassieren, dies unzulässig ist und auf die sogn. Beitragsnummer der Person B verweist. Ggf. ist man ja auch einfach nur vergnügungssüchtig und wünscht  denen daher viel Erfolg beim Versuch aus einer nicht gefüllten Börse etliche Scheine zu entnehmen. Bzw. man bietet ihnen an bei der Suche nach Geld zu helfen. Reine Geschmacks- und Nervensache.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 890
Ich kommuniziere grundsätzlich nur noch mit der LRA. Insbesondere mit Herrn Boudgoust. Der allerdings nie Zeit für mich hat. :laugh:


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