Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zahlung per Dauerauftrag splitten?  (Gelesen 633 mal)

A
  • Beiträge: 1
Zahlung per Dauerauftrag splitten?
Autor: 07. Februar 2023, 09:44
Moin,

ich bin neu hier, schön dass es immer mehr Menschen gibt, die sich gegen die Zwangsabgabe wehren.

Ich habe letztes Jahr das Lastschriftmandat gekündigt und warte jetzt immer auf den Festsetzungsbescheid. Ärgerlich sind darin die 8 Euro Säumniszuschlag, die ja mehr als die Kosten decken. Gibt es Erfahrungen, wie das ist, wenn man per Dauerauftrag zahlt, allerdings nicht einmalig im Quartal, sondern z.B. jeden Arbeitstag 1 Euro und den Rest dann irgendwann? Bei meiner Bank würden dafür keine Gebühren anfallen, auf der Gegenseite vielleicht schon und wenn das viele machen, umso mehr...

Gruß vom Aitutakivirus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2023, 12:24 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: Zahlung per Dauerauftrag splitten?
#1: 07. Februar 2023, 10:04
Hallo, und Willkommen.

Viel effektiver wäre es, bei Erhalt des Festsetzungsbescheids ein Widerspruchsverfahren zu eröffnen. Weiterzahlen kann man dann immer noch nach erfolgtem negativen Widerspruchsbescheid. Das kann sich aber über einen längeren Zeitraum hinziehen und verursacht wesentlich mehr Aufwand bei unserem hl. öffentlich-rechtlichen Rundfunk.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2023, 12:24 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Z
  • Beiträge: 1.563
Re: Zahlung per Dauerauftrag splitten?
#2: 07. Februar 2023, 11:38
Durch die vollautomatisierten Buchungsprozesse biegt das Programm von denen das wieder gerade. Um Aufwand zu verursachen, müßte man von verschiedenen Konten mit verschiedenen Kontoinhabern unter Nennung der konkreten Wohnung (z.B. Sesamstraße 18, 1.Stock bei Krümelmonster) ohne Beitragsnummer überweisen. Dann hätte man im Zweifel den Nachweis, daß für diese Wohnung bezahlt wurde, aber das macht einem selbst ja auch Arbeit, dann doch lieber auf den richtigen Boykott gehen und ggf. nur bis zum Widerspruchsbescheid gehen, wenn man denn nicht klagen will.


Edit "Bürger": Glückwunsch zunächst zur Kündigung des Lastschrifteinzugsverfahrens! Dies war schon mal ein sehr wichtiger und für jeden nachahmenswerter Schritt:
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Zahlungsweisen sind jedoch nicht Gegenstand des Forums, überschreiten dessen Kapazitäten und dienen nicht wirklich der Sache.
Nur langfristiger bzw. vorzugsweise dauerhafter Zahlungsentzug kann bei ARD-ZDF-GEZ und der Politik Handlungsdruck auslösen - siehe dazu bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Der Thread wird aus o.g. Gründen für die Diskussion geschlossen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2023, 12:30 von Bürger«

 
Nach oben