Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten. "Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten", empfiehlt Georgi. [..]
Achtung: Geringverdiener, die sich aus eigenen Kräften finanzieren und darum entweder vom Staat sowieso keine Unterstützung bekommen (weil sie nur knapp unter dem Grundfreibetrag liegen) oder es tatsächlich noch immer und weiterhin als entwürdigend empfinden, beim Staat betteln zu gehen, nur um von etwas befreit zu werden, was sie sowieso nicht nutzen, die werden auch weiterhin unter Druck gesetzt. Diesen Leuten wird auch weiterhin erzählt werden, daß sie nicht befreit werden, weil sie nicht den im Gesetz aufgeführten Gründen entsprechen würden.
Faktisch wird sich also nicht wirklich was ändern, außer daß sie diejenigen nicht mehr so ganz unter Druck setzen, die ihnen seit Jahren schon mitteilen, daß sie kein Geld haben.
Danke für Eure Kulanz!
Aber auch das ändert nichts mehr an der Nicht-Akzeptanz.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.