In 2 voneinander unabhängigen Fällen wurde Klage beim VG eingereicht, da in den Widerspruchsverfahren gegen die Festsetzungsbescheide der RBB mitteilte, dass Klage beim VG erhoben werden kann.
Die Klagen wurden sodann fristgemäß beim VG eingereicht und auf sehr vielen Seiten wurde durch die Kläger detailliert und faktenerheblich begründet, warum der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.
Die Kläger erklärten (jeweils unabhängig voneinander), dass sie an einer mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen werden.
Das VG - bzw. der entsprechende Einzelrichter - eröffnete ohne Anwesenheit der Kläger die Verhandlung dennoch und den Klägern wurden eine Abschrift der
„Öffentlichen Sitzung“ zugesendet, in der
„im Namen des Volkes folgendes Urteil“ erging:
„Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens“.Ist das alles?
Keine Begründungen oder Antworten/Gegenbeweise usw. auf die einzelnen Klagepunkte in der umpfangreich erstellten Klageschrift???
Liegt dieses Vorgehen darin begründet, weil die Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen sind oder werden diese „Urteile“ bei den Klagen grundsätzlich mit „Klage abgewiesen“ zugestellt, selbst wenn man an der Verhandlung teilgenommen hätte?