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Autor Thema: Gerichtsverhandlung Ffm am 3.2.  (Gelesen 1092 mal)

J
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Gerichtsverhandlung Ffm am 3.2.
Autor: 22. Januar 2017, 18:01
Hallo,
Person M hat, nach Eingang des Widerspruchbescheides vom HR, hier aus dem Forum eine ziemlich umfangreiche Klagegründung (danke für die Vorarbeit)genommen, sie für seine Zwecke überarbeitet und vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Klage gegen den HR erhoben.
Nach einiger Zeit kam vom Gericht die Frage ob Pers M die Klage zurückziehen wolle, da das Bundes Verwalt. Gericht abschließend darüber geurteilt habe. Die Recherche zu den angegebenen AZ bezogen sich zu diesem Zeitpunkt alle auf ein und dasselbe Urteil, welches aber nach Meinung von Pers M nur das Urteil im Fall eines Wohnungsinhabers sprach und nicht über die in der Klagebegründung von Pers M angegebenen Punkte. Deshalb hielt Pers M die Klage aufrecht.
Jetzt hat Pers M die Einladung des Frankfurter Verw. Gerichtes für den 3.2. bekommen und anhängend wieder ein Schreiben in welchem angeführt wird, daß das Bundesverwaltungsgericht im Prinzip alle Klagepunkte von Pers M abschließend abgeurteilt und verworfen hat. Weiterhin wird angemerkt, daß die Aussetzung zur Entscheidung nur bei angenommener Verfassungsbeschwerde statthaft wäre.
Soweit zur Vorgeschichte von Pers M. Die Frage, die sich hier nun stellt, ist es für Pers M überhaupt sinnvoll die Klage aufrecht zu erhalten und mit was muß Pers M als Nichtjurist und in Gerichtssachen unerfahren in der 1. mündlichen Verhandlung rechnen, bzw. was wären Argumente um das Gericht von der Statthaftigkeit der Klage zu überzeugen.
Wie sieht es aus mit den Gerichtskosten, laut dieser Seite ca. 130€, muß Person M bei mündlicher Verhandlung die Anwälte der Gegenseite bezahlen?
Und weiter stellt sich Pers M die Frage, wie weiter mit dem Bezahlen der Rundfunkgebühren umgehen wenn die Klage abgewiesen wird, bzw. wenn Pers M die Klage zurückzieht?

Danke für eure Arbeit


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